Zum Sinn und Zweck dieser Dokumentation.
Auf seiner Sitzung am 9. August 2010 beschloß der Programmrat von Radio Darmstadt, die Redaktion Alltag und Geschichte abzumahnen. Diese hatte ihren Sendeplatz am 21. Juli 2010 nicht gefüllt, sprich: keine und niemand war zur Sendung erschienen. So etwas kommt bei Radio Darmstadt häufiger vor, ohne daß hier Abmahnungen ausgesprochen würden. 2009 waren Dutzende von Sendungen ausgefallen und zum Teil durch Notprogramme, zum Teil durch Sendelöcher und zum Teil durch Dudelmusik ersetzt worden. Eine Übersicht für das Jahr 2009 belegt die Fülle derartiger Ausfälle, ohne daß der Programmrat deswegen eingeschritten wäre.
Am 24. August 2010 fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben, betitelt „Abmahnung des Programmrates“, datiert vom Freitag (20.) zuvor. Darin wird ein weiterer Abmahnungsgrund angeführt: das Nichterscheinen eines Vertreters oder einer Vertreterin der Redaktion bei Programmratssitzungen. Diesen Punkt sieht das mir vorliegende Protokoll dieser Programmratssitzung jedoch nicht vor. Es wird zur Begründung hierbei auf eine Seite 12 eines Lizenzantrages verwiesen, die mir jedoch nicht vorliegt [1].
Das „i. A.“ von der Sekretärin des Trägervereins von Radio Darmstadt mit Hilfe von Textbausteinen verfaßte Schreiben offenbart eklatante Demokratie- und Rechtsdefizite in diesem Programmrat, die es geboten erscheinen lassen, nun auch öffentlich danach zu fragen, ob ein Verein mit derartigen Defiziten überhaupt lizenzierungsfähig ist. Hierüber wird die zuständige Landesmedienanstalt zu befinden haben.
Ich dokumentiere daher dieses Abmahnungsschreiben [vollständiger text], das sich in eine lange Liste aggressiver Handlungen dieses Gremiums gegen die Redaktion und ihre Mitglieder einreiht. Zu verweisen sei hier auf (neun Monate anhaltende) Sendeverbote gegen drei Mitglieder der Redaktion, ohne daß hierzu eine Rechtsgrundlage vorlag. Dies hätte den Verein 2007 fast die Sendelizenz gekostet. Die Hausverbote gegen dieselben drei Mitglieder der Redaktion werden vom Programmrat mehrheitlich nicht nur gebilligt, sondern auch mit eigens produziertem Anklagematerial unterfüttert. Willkürliche Sendeplatzentzüge für einzelne Redaktionsmitglieder vervollständigen das Bild eines Gremiums, das sich als Ganzes seit Jahren nicht ernsthaft um das inhaltliche Voranbringen des Senders verdient gemacht hat.
Jedoch sind zum Glück nicht alle Programmratsmitglieder derart verbohrt. Diese Wenigen sind hier ausdrücklich ausgenommen.
Schon am 22. Dezember 2009 offenbarte der Programmratssprecher Oliver J. sein seltsames Verständnis von Demokratie und Recht, als er die Redaktion aufforderte, sich einen, dem Programmrat passenden neuen Redaktionssprecher zu wählen. Anfang Mai 2010 fand ich ein weiteres derartiges Schreiben in meinem Briefkasten, diesmal ohne Briefkopf und Datum.
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Darmstadt, den 28. August 2010
am 24. August 2010 erreichte mich ein an die Mitglieder der Redaktion „Alltag und Geschichte“ gerichtetes Schreiben, mit dem eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Ich finde, ehrlich gesagt, daß dieses Schreiben die mentale Verwirrung widergibt, die euch befallen hat, als ihr dieses Schreiben mitsamt seiner Abmahnung in Auftrag gegeben habt. Eine Abmahnung sieht anders aus. Dort werden konkrete Tatsachen benannt, die tatsächlich aufgrund rechtlich definierter Tatbestände eine Abmahnung rechtfertigen, und es wird präzise dargelegt, was einer derartigen Abmahnung folgt, wenn das, was abgemahnt wird, nicht abgestellt wird. Ihr habt in euren Reihen einen Rechtsanwalt, weshalb ich schon verwundert bin, ein Papier in Händen zu halten, das vor diffusen Anschuldigungen, Behauptungen und Drohungen strotzt. Mehr als Drohgebärde ist es jedoch nicht. Was, lieber Programmmrat, wollt ihr mir und meiner Redaktion eigentlich damit sagen? Vielleicht das: Wählt euch gefälligst einen Redaktionssprecher oder eine Redaktionssprecherin, die uns, dem Programmrat, paßt! Das nennt ihr demokratisch?
Ihr werdet sicherlich nichts dagegen haben, wenn ich diesen „demokratischen“ Charakter des Programmrats von Radio Darmstadt in aller Öffentlichkeit beleuchte, denn ihr habt euch ja nichts vorzuwerfen. Deswegen erhaltet ihr meine Antwort auf eure Abmahnung als einen Offenen Brief, damit sich auch diejenigen, die euch wohlgesonnen sind, ein unbefangenes Bild vom Zustand von Darmstadts Lokalradio machen können. Ich erwarte nicht, daß diese Öffentlichkeit meine Ironie bis hin zum beißenden Sarkasmus teilt. Aber ich kann davon ausgehen, daß die Fakten zur Kenntnis genommen werden – und ihr schafft mannigfaltig Fakten, die für sich sprechen.
Zudem erhalten die Mitglieder des Programmrats Gelegenheit, sich unabhängig von den gefilterten Informationen des Vorstandes sachkundig zu machen. Auch die im Mai 2010 neu gewählten Vorstandsmitglieder Isabell Galley, Christin Klein und Christian Max Franke sind hier angesprochen. Lesen bildet ja bekanntlich. Daß der hier vorgelegte Text ein wenig lang geworden ist, liegt an den Umständen und den vom Programmrat seit Jahren ausgehenden Nickeligkeiten, Drohungen und Tatsachen. Wer sich jedoch fundiert mit der Materie auseinandersetzen will, kommt nicht darum herum, die Geschichte in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Und dazu ist der eine oder andere Exkurs in die Niederungen eures Vereinslebens unvermeidlich.
Die ausgesprochene Abmahnung ist natürlich haltlos, wie so manches, was ihr ausbaldowert, und sie ist rechtlich ohne jeden Wert. Eurem Ansinnen, ein legimierter Vertreter oder eine Vertreterin der Redaktion „Alltag und Geschichte“ möge auf einer der nächsten Programmratssitzungen vorbeischauen, würden wir ja gerne nachkommen, allein, ihr verhindert es. Meine Bereitschaft, den Programmratssitzungen beizuwohnen, kennt ihr ja, aber genau das versucht ihr zu verhindern.
Dieser „Offene Brief“ an den Programmrat ist daher meine Antwort auf das von euch initiierte Schreiben mit Datum vom 20. August 2010. Und somit gehe ich nun in media res:
Das Schreiben beginnt schon in der Überschrift mit einem sprachlichen Lapsus. Wenn von der „Abmahnung des Programmrates“ die Rede ist, dann gehe ich davon aus, daß der Programmrat sich aufgrund erwiesener Mängel in einem kurzen Lichtblick der Selbsterkenntnis selbst abgemahnt hat. Bei Abmahnungen kommt es in jeder, auch der sprachstilistischen Hinsicht auf Präzision an, da andernfalls derartige Abmahnungen rechtlich angefochten werden können. Wir werden noch an anderer Stelle sehen, daß die minimalen Voraussetzungen, die an eine Abmahnung zu stellen wären, nicht erfüllt werden.
Tatsächlich hatte ich als Konsequenz von drei Jahren unproduktiver Programmratsarbeit in meiner Eigenschaft als Redaktionssprecher am 6. August 2010 per E-Mail vorab folgenden Antrag für die kommende Programmratssitzung drei Tage später gestellt. Zugegeben provokativ bringt er eure Arbeit auf den Punkt:
„Alle Mitglieder des Programmrats, die in den vergangenen drei Jahren an den Programmratssitzungen aktiv teilgenommen haben, erklären ihren Rücktritt aufgrund erwiesener Unfähigkeit, den Sender voranzubringen. Die Redaktionen wählen aus ihrer Mitte neue, fähige Mitglieder, die bereit sind, diese Aufgabe, an der der bisherige Programmrat gescheitert ist, mit wohldurchdachten qualitativen Vorschlägen und Beschlüssen voranzubringen. Die zurückgetretenen Programmratsmitglieder stellen sich frühestens in zwei Jahren erneut zur Wahl in ihren oder anderen Redaktionen.“
Vorausgegangen war kurz zuvor die Eigenbewerbung des Programmratssprechers Oliver J. für seine Wiederwahl, in welcher er die mangelnde Freude am Senden und die mangelnde Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit im Programmrat thematisierte.
Mit meiner scharfen Kritik an der Arbeit des Programmrats stehe ich nicht alleine da. Insbesondere im Vorstand des Trägervereins dieses Radios gibt es mehrere Personen, die die Unfähigkeit des Programmrats, den Sender in qualitativer Hinsicht voranzubringen, ähnlich drastisch charakterisieren. Zu welchen „Glanz“leistungen der Programmrat ohne intellektuell anspruchsvolle Anleitung imstande ist, mögen die von ihm am 11. September 2006 verabschiedeten Sendekriterien verdeutlichen. Richtig gelesen fordert er, daß das Image des Senders Vorrang vor der redaktionellen Wahrheit genießt, und, daß es erlaubt ist, beliebige Personen on air zu beleidigen, Hauptsache, man oder frau kleidet dies in einen Kommentar [2]. Diese Absurditäten durchziehen auch andernorts die Arbeit dieses Gremiums, das mehr die eigenen emotionalen Befindlichkeiten bespiegelt und bei Störung des eigenen Wohlbefindens das Mittel der Abstrafung der Störer wählt. Insbesondere der Redaktionshopper [3] Ralf D. tritt hier auf Programmratssitzungen als besonders „scharfer Hund“ hervor. So gesehen sind die wiederkehrenden Attacken gegen die Redaktion „Alltag und Geschichte“ konsequent, denn diese Redaktion fordert immer wieder ein, daß die 2006 inoffiziell ausgerufene „Initiative qualitätsfreies Radio“ beendet wird.
Dieser allen Redaktionssprecherinnen und -sprechern bzw. ihrer Stellvertretung vorliegende Antrag wurde, wie nicht anders zu erwarten war, auf der Sitzung nicht behandelt. Zumindest steht hierzu nichts im Protokoll. Dies vorab zum Thema „Partizipation“ im Programmrat.
Natürlich bezieht sich die Überschrift „Abmahnung des Programmrates“ nicht auf meinen Antrag, aber sie reflektiert vermutlich unbewußt die Sichtweise der mit einem Vorstandsmitglied eng befreundeten Sekretärin.
Der erste Absatz des Schreibens lautet:
„in Ihrem eigenen Interesse und im Sinne der demokratischen Grundordnung unseres Radiosenders möchte ich Sie höflichst bitten, Ihren Verpflichtungen als Redaktion nachzukommen. Dies beinhaltet das Entsenden einer Person, die demokratisch legitimiert ist, die Redaktion Alltag und Geschichte im Programmrat zu vertreten, sowie alle Sendeplätze zuverlässig zu füllen. So fiel am 21.7. um 19:00 Ihre Sendung ohne Ersatz oder Vorankündigung aus.“
Mir ist nicht klar, wie es in meinem eigenen Interesse sein kann, meinen Verpflichtungen als Redaktion nachzukommen. Ich bin keine Redaktion. Wenn man oder frau den einzelnen Mitgliedern einer Redaktion ein Schreiben zukommen läßt, das formal betrachtet einem im Redaktionsstatut des Vereins festgeschriebenen Gremium (nämlich einer Redaktion, also einer Art juristischer Person) zugehen soll, dann sollte zumindest der Schriftsatz selbst nicht zusätzliche Verwirrungen beinhalten. Liebe Sekretärin des Vereins, schalte bitte vor dem Abschreiben des Besinnungsaufsatzes des Programmratssprechers dein Gehirn ein! Ansonsten muß ich nämlich befürchten, daß solch seltsamen Sätze Ausflüsse einer ausgerechnet von der CDU geleiteten hessischen Bildungspolitik sind. Ich bin erschüttert! Allerdings ist der Rest des Absatzes auch nicht wirklich besser.
Korrektes Deutsch wäre demnach gewesen: „… bitten, dafür zu sorgen, daß Ihre Redaktion ihren [und nicht: Ihren!] Verpflichtungen nachkommt.“ Wo hat der Programmratssprecher eigentlich sein Abitur gemacht?
Eine Abmahnung muß den abgemahnten Gegenstand genau benennen. Hier fehlt die Nennung des Jahres. Wir können zwar vermuten, daß es sich um dieses gerade laufende Jahr handeln soll, aber bei der Schneckenhaftigkeit mancher Programmratsentscheidungen ist dies alles andere als gewiß. Eine arbeitsrechtliche Abmahnung wäre aufgrund der Unbestimmtheit des Datums beispielsweise vor Gericht kaum haltbar. Das Ordnungsamt Darmstadt verteilt ja auch keine Knöllchen, in den steht, man oder frau habe in Darmstadt falsch geparkt, ohne den Ort (von der Zeit ganz zu schweigen) genauer zu bestimmen. Wann lernt ihr eigentlich einmal, euer verquastes Denken in einen eindeutig aussagefähigen Text zu packen?
Was geschah nun am 21. Juli um 19.00 Uhr? Für den 21. Juli 2008 geben meine Aufzeichnungen für 19.00 Uhr ein Sendeloch wieder, das den Kulturredakteur Michael S. ereilte, weil er aufgrund der Mucken der Sendetechnik seinen Jingle nicht abstarten konnte. Aber das meint ihr vermutlich nicht. Da abends am bewußten Datum im Jahre 2009 nichts Weltbewegendes in den Senderäumen am Steubenplatz geschah, komme ich zum Jahr darauf.
Das für den 21. Juli 2010 geplante „Alltag und Geschichte Magazin“ mußte aufgrund einer kurzfristigen terminlichen Verhinderung des zuständigen Redakteurs ausfallen. Ein anderes Redaktionsmitglied konnte so kurzfristig nicht einspringen (Gründe: Job, Urlaub, Verpflichtungen, Hausverbot). Normalerweise hätte er mich kontaktiert und mich gefragt, ob ich einspringen kann, was mir durchaus möglich war. Durch ein im Oktober 2007 ausgesprochenes und per Gerichtsurteil vom 24. März 2010 bestätigtes Hausverbot bin ich jedoch als Redaktionssprecher und Redaktionskollege daran gehindert, bei einem drohenden Sendungsaufall einzuspringen. Innerhalb kürzester Zeit eine Sendung vorzuproduzieren, die mehr darstellt als zwei Stunden belanglose Mainstreammusik, war mir nicht möglich. Also fiel die Sendung aus.
Punkt 1.18 der von Vorstandsmitglied Benjamin Gürkan dem Programmrat im Februar 2008 aufs Auge gedrückten Sendekriterien besagt:
„Ersatzsendung produzieren
Für jede Sendung muss eine Ersatzsendung im Redaktionsfach als CD, MD oder als Audiodatei auf dem Computer (mit Hinweis im Redaktionsfach) vorliegen und als solche gekennzeichnet sein. Die Ersatzsendung sollte keine Bezüge zu vergangenen Nachrichten beinhalten und zeitlos gestaltet werden.“
Da alle Redaktionen aufgrund des zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Umzugs in die neuen Senderäume im Hinterhofstudio aufgerufen waren, ihre Mappen zu leeren und ihre Fächer zu räumen, ist es unwahrscheinlich, eine derartige Ersatzsendung der Redaktion in einem solchen Fach oder einer solchen Mappe vorzufinden. Die Verantwortung für das Nichtvorliegen liegt demnach nicht bei der Redaktion, zumal der gewählte Redaktionssprecher aufgrund des Hausverbots daran gehindert ist, eine derartige Ersatzsendung auf das ihm unbekannte Computernetzwerk aufzuspielen. Aber –
Aufgrund dieses Hausverbots ist selbiger Redaktionssprecher, also ich, gezwungen, seine Sendungen vorzuproduzieren und auf einer gebrannten CD einzureichen. Dieser lizenzwidrige Zustand liegt der Landesmedienanstalt als Beschwerde vor. Im Sekretariat oder sonstwo im Sendehaus müßten daher genügend sendefähige CDs herumschwirren, die einfach nur eingesammelt und eingelegt hätten werden können. Insofern war genügend „Stoff“ für das „Alltag und Geschichte Magazin“ vorhanden, ein Sendungsausfall demnach vermeidbar. Weshalb diese Sendungen nun nicht eingelegt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Statt dessen holte sich das Vorstandsmitglied Aurel Jahn, der über das Hausverbot und die Existenz dieser Sendungs-CDs bestens informiert ist, eine zweistündige Ersatzsendung aus dem Internet. Dieser Vorgang ist besonders pikant deshalb, weil selbiger Aurel Jahn erst kürzlich meinem Redaktionskollegen Niko M. genau dieses Heruntersaugen von Sendebeiträgen aus dem Internet als Notsendung zum Vorwurf gemacht hatte. Die Bigotterie bei Radio Darmstadt scheint keine Grenzen zu kennen.
Festzuhalten ist demnach: a) es lag eine Ersatzsendung vor und b) sie wurde entgegen der Sendekriterien nicht eingespielt. Weder entstand deshalb ein Sendeloch noch für den Sender ein Imageschaden. Womit die Abmahnung begründet wird, außer der formalen Nichtanwesenheit eines Redaktionsmitglieds, ist vollkommen unklar. Es muß nämlich kein Redaktionsvertreter anwesend sein, sofern ausreichend sendefähiges Material vorliegt. Und das war ja der Fall. Woraus zu schließen ist: diesen Sendungsausfall hat der Sender selbst verbockt, einerseits durch das Aussprechen des Hausverbots und damit der Unmöglichkeit, kurzfristig etwas Gehaltvolles vorzuproduzieren, andererseits durch das Nichteinlegen von im Sendehaus vorliegendem Sendematerial, das dem zitierten Sendekriterium 1.18 entsprochen hat.
Die Abmahnung ist daher inhaltlich vollkommen unbegründet.
Im übrigen ist der Halbsatz „sowie alle Sendeplätze zuverlässig zu füllen“ innerhalb der Syntax dieses Absatzes zweideutig uneindeutig. Meint der Satz, die Redaktion solle eine Person legitimieren, welche die Sendeplätze zuverlässig füllt? Oder meint der Satz, zum einen solle die Redaktion eine der Programmrat genehme Person zu den Sitzungen dieses Gremiums entsenden, zum anderen ihre Sendeplätze ordnungsgemäß füllen? Drückt euch doch bitte das nächste Mal präziser aus. Ich finde es furchtbar, bei euren Schreiben immer wieder neu erraten zu müssen, was ihr denn dieses Mal meinen könntet.
Hinzu kommt:
1. Auf derselben Programmratssitzung wurde ein weiterer (mehrfacher!) Sendungsausfall behandelt. Der Redakteur von Movietime war jedoch trotz Einladung zur Sitzung nicht erschienen. Wurde er abgemahnt? Nein. Er wird aufgefordert, eine Notsendung auf dem Notsendungsserver abzulegen (andernfalls ihm einmalig ein Sendeplatz entzogen werde). Das war es. Während dieser Redakteur vorab angehört werden sollte, fiel selbige Anhörung für die Redaktion von vornherein flach. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur eklatant, sondern gewollt und zielgerichtet. Die „demokratische Grundordnung“ eben.
2. Sendungen für das „Alltag und Geschichte Magazin“, die von mir gestaltet werden und daher vorproduziert werden müssen, werden regelmäßig durch technische Inkompetenz, mangelnde Kommunikation, persönliche Verantwortungslosigkeit oder schlichte Ignoranz gar nicht, nur teilweise oder mit Störungen ausgestrahlt. Beispiele: Am 19. August 2009 wurde eine vorproduzierte, eingereichte und somit vorliegende Sendung nicht ausgestrahlt, statt dessen wurden Konserven eingelegt. Am 21. April 2010 wird das Magazin erst mit zehnminütiger Verspätung gestartet und dann mit einer rund zehnprozentigen Verlangsamung abgespielt. Am 18. August 2010, also im direkten Anschluß an die Programmratssitzung, die zur Abmahnung führte, wird nur die erste der beiden Sendestunden verbreitet, ein technischer Fehler im Sendehaus vereitelt die Fortsetzung der Sendung. Derartige „Pannen“, die zufälligerweise (fast) nur die Redaktion „Alltag und Geschichte“ treffen, sind Ausdruck davon, daß es dem Programmrat gar nicht ernst ist mit der Verbesserung der Sendequalität. Denn sonst hätte er ja nun drei Jahre Zeit gehabt, diesen ihm durch meine schriftlichen Interventionen bestens bekannten Mißstand abzustellen. Wir ersehen daraus, daß Beschwerden eines hierzu berechtigten Redaktionssprechers beim zuständigen Gremium folgenlos bleiben. Auch deshalb mein Antrag, der darauf zielte, das Gremium möge geeignetere Vertreterinnen und Vertreter erhalten.
Woraus folgt: liegt (angeblich) keine Sendung vor, wird abgemahnt, liegt eine vor, wird sie nicht, unvollständig oder destruiert abgespielt. Das sind in der Tat sehr „demokratische“ Wahlmöglichkeiten in der Grundordnung bei Radio Darmstadt!
Sicherlich ist es wünschenswert, wenn alle Sendungen ohne Ausfälle ablaufen, auch die meiner Redaktion. Vor rund einem halben Jahrzehnt hatte ich selbst als Mitglied des Vorstandes Redaktionen und ihre Mitglieder diesbezüglich ermahnt, was diese überhaupt nicht mochten; die Strafe folgte „nach der Wende“ (2006) mittels Sende- und Hausverbot auf dem Fuße. Um Ausfälle zu verhindern, sind jedoch auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Wer allerdings lizenzwidrig verhindert, daß Redakteurinnen und Redakteure diese Aufgabe wahrnehmen können, hat weder ein Recht zur Beschwerde noch eines abzumahnen. Andererseits ist die hier vorliegende Abmahnung insofern konsequent, als sie den lizenzwidrigen Kurs unbeirrt von rechtlichen Erwägungen fortsetzt.
Bemerkenswert ist, daß sich das Abmahnungsschreiben gerade einmal anderthalb Sätze mit der ausgefallenen Sendung befaßt, den Rest des Schreibens jedoch mit einem Inhalt füllt, der mit der Abmahnung nicht das geringste zu tun hat, nämlich die Anwesenheit der Redaktion im Programmrat. Das mir vorliegende (vorläufige) Protokoll der Sitzung bennent zwar Abmahnungen wegen Abwesenheit für die Kulturredaktion, die Wissenschaftsredaktion und die Redaktion „Gegen das Vergessen“, nicht jedoch die Redaktion „Alltag und Geschichte“. Das wäre auch albern, denn dem Programmrat liegt seit Monaten regelmäßig erneuert eine Abwesenheitsentschuldigung vor, weil dem Redaktionssprecher ja ein Hausverbot erteilt worden war. Wir werden noch sehen – der Programmrat ist sich auch für die hier angedeutete Albernheit nicht zu schade.
Bevor ich auf die mit dem ersten Absatz verbundenen Befindlichkeiten näher eingehe, gebe ich den Damen und Herren des Programmrats eine Lebensweisheit mit den Weg, die in einem Internetforum vorgebracht wurde. Er mag etwas daraus lernen oder es lassen.
Ganz sachlich betrachtet ist der Fred genau so verlaufen, wie viele meiner Mediationsverhandlungen verlaufen, wenn ich nicht brutal eingreife.
Es treffen sich Mensch A und Mensch B, die sind im Streit. Gesucht wird nach einer Lösung. Abgesehen davon, dass man keinen alten Dreck aufwühlen sollte – was bestimmte Mitglieder hier allerdings mit Begeisterung tun – und man auch nicht mit nacktem Finger auf angezogene Leute zeigt („Du hast schon wieder …“) ist es ein schwerer Rückschritt für jede Suche nach einer Lösung, wenn A dem B erklärt, warum das, was A vorschlägt, für B doch so günstig sei.
Es gibt Rechtsanwälte, die können das partout nicht lassen und denen fahre ich SOFORT über den Mund. Denn die für B noch so perfekte Lösung, die A ihm vorschlägt, wird B ausschlagen, weil sie von A kommt.
Ratschläge vom Gegner akzeptieren – niemals.
Das ist kein Charakterfehler, das ist menschlich.
Ein Post, in dem erst einmal der (virtuelle) Diskussionspartner angegriffen wird und dann soll er sich aber hübsch besinnen und dem (gefühlten) Angreifer beipflichten?
Das funktioniert doch im Leben nicht.
Deshalb entgleitet das immer wieder. Und ist so ein Fred erst mal am laufen, dann auf sie mit Gebrüll …
Der erste Absatz beginnt mit den ominösen paternalistischen Worten „in Ihrem eigenen Interesse“ und formuliert eine „höflichste“ Bitte, einer Verpflichtung nachzukommen, die selbiger Programmrat zwar wahrgenommen wissen will, aber – bitte nicht ! – vom gewählten Sprecher der Redaktion „Alltag und Geschichte“. Das ist durchaus verständlich, denn manche Programmratsmitglieder scheinen sich von mir gequält zu fühlen, wenn ich programmliche Defizite anspreche und vom zuständigen Gremium mehr als Geschwätz sehen möchte. Wie sehr die kindliche Seele des Programmrats sich verletzt fühlt, geht aus einem Gefälligkeitsschreiben des Programmratssprechers Oliver Jenke hervor, das vom Trägerverein dieses Lokalradios undatiert dem Amtsgericht Darmstadt vorgelegt wurde. Dort finden sich folgende Aussagen:
„Mitglieder, die für Herrn Kuhl unliebsame Meinungen und Ansichten vertraten, schüchterte er zum Teil systematisch ein und terrorisierte sie mit psychischem Druck, oftmals über juristische Drohungen. Dies bekam selbst der Programmrat zu spüren, dem er im Jahr vor der Lizenzerneuerung drohte, dass ‚Euch die Lizenz entzogen wird‘ wenn der Programmrat nicht entsprechend seiner Wünsche beschließe“
Es handelt sich hierbei um die Programmratssitzung vom 12. Februar 2007. In seiner Sitzung fünf Wochen zuvor hatte der Programmrat mir ein unbefristetes Sendeverbot ausgesprochen, das solange gelten sollte, bis ich zu Kreuze krieche (siehe auch hier). Anlaß war meine Sendung Weihnachten zwischen Besinnung und Besinnungslosigkeit, in der ich erstmals versucht hatte, mich dem neuen Wind im Sendehaus soziologisch zu nähern. Zu diesem neuen Wind gehörten schon zu diesem Zeitpunkt Vereinsausschlüsse, Hausverbote und Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen, also all das, was üblicherweise in Vereinen und ähnlich strukturierten Organisationen dazu gehört, wenn eine neue Vorstandsriege die „demokratische Grundordnung“ mit eisernem Besen durchsetzt. Der Grund für das Sendeverbot war ein anderer. Wenige Tage zuvor war auch ein zweiter Versuch, mich aus dem Verein auszuschließen, an meinem Widerspruch gescheitert.
Am 9. Januar 2007 nutzten daher diejenigen im Vorstand, die mit dem Vereinsausschluß gescheitert waren (hier vor allem Markus Lang und Susanne Schuckmann), die von ihnen aufgeputschte Stimmung im Verein, um im Programmrat in meiner Abwesenheit putschartig ein durch nichts begründetes Sendeverbot durchzudrücken. Selbst die Antragsstellerin für das in zwei kurz davor stattgefundenen Redaktionssitzungen eingefädelte Sendeverbot, in ihrem Hauptberuf Rechtsanwältin, wußte nicht mehr beizusteuern, als daß es „den Anschein habe“, ich hätte etwas verbrochen. Der Anscheinsbeweis drückte die „demokratische Grundordnung“ treffend aus, weshalb der Richter am Amtsgericht Darmstadt, dem dieses obskure Schreiben vorgelegt wurde, wohl mit den Augen gerollt haben muß. Seine Einlassungen hierzu (siehe unten) sind nämlich eindeutig.
Fünf Wochen nach dem Sendeverbot erhielt ich also Gelegenheit (bzw. nahm sie mir, noch war ich ja zum damaligen Zeitpunkt amtierendes Vorstandsmitglied), im Programmrat meine Sicht der Dinge kundzutun. Da im Januar zwei weitere Sendeverbote beschlossen worden waren, die so offenkundig unbegründet waren, daß der damalige Programmratssprecher zugeben mußte, es lägen keinerlei Sendeverfehlungen vor, wies ich den Programmrat auf die möglichen Folgen seines Handelns hin. Meine Hoffnung auf Einsicht wurde erwartungsgemäß enttäuscht. In diesem Zusammenhang sagte ich, wenn die Sendeverbote bestehen blieben, dann müsse der Verein damit rechnen, daß ihm die Lizenz entzogen werde. Das ist für einen Oliver J. natürlich eine psychoterroristische Bedrohung! Dummerweise für ihn und seine Kumpane entsprach es den Tatsachen. Dem Verein lag schon im Januar 2007 ein Schreiben der Landesmedienanstalt vor, daß ein Vereinausschluß keineswegs ein Sendeverbot rechtfertige und dieses demnach lizenzwidrig sei. Dieses Schreiben wurde dem Programmrat vom Vorstand bewußt vorenthalten, obwohl ich das Vorstandsmitglied Markus Lang aufgefordert hatte, es dem Programmrat vorzutragen. Es wäre ja auch ungeschickt, wenn der Programmrat erführe, daß sein Sendeverbot schwerwiegende Folgen für die Existenz des Radios haben könnte! Acht Monate später, im Oktober 2007, machte die Landesmedienanstalt der Farce ein Ende und den Verantwortlichen bei Radio Darmstadt deutlich, daß das Beibehalten der Sendeverbote einer Lizenzverlängerung im Wege stünde. Umgehend wurden die Sendeverbote ohne weitere Erklärung aufgehoben.
Zurück zu Oliver J. – Er verfaßte sein Schreiben, kurz nachdem der Vorstand auf einer Programmratssitzung im Juni 2009 seine Mitglieder aufgefordert hatte, ihm umgehend gerichtsfestes Material zukommen zu lassen, um einen vor Gericht abgeschlossenen Widerrufsvergleich in dem zivilrechtliches Verfahren, das ich wegen des Hausverbotes angestrengt hatte, zu widerrufen. Da muß ein Programmratssprecher natürlich dick auftragen. Er fährt fort:
„Dass dies keine leere Drohung war, zeigte sich mit dem im Jahr darauf eingereichten Konkurrenzantrag.“
Was der erst Monate (und nicht ein Jahr!) später bei der LPR Hessen eingereichte Lizenantrag der Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt mit meiner angeblichen Drohung zu tun haben soll, weiß wohl nur der Herr J. – Im Februar 2007 wußte ich zumindest nichts davon, daß ein solcher Antrag ein halbes Jahr später gestellt werden würde. Über derartige hellseherische Fähigkeiten verfüge ich nun einmal nicht. Wie also soll ich mit etwas drohen, was mir unbekannt ist? Im übrigen sei der Herr J. darauf hingewiesen, daß es außerhalb der rund 200 Quadratmeter der „demokratischen Grundordnung“ des Hauses Radar/Radio Darmstadt nirgends rechtlich beanstandet wird, wenn Personen, die lizenzwidrig vom Sendebetrieb ausgeschlossen werden, einen eigenen Zugang anstreben.
„Kurz darauf versuchte Herr Kuhl, sich die Namensrechte für Radio Darmstadt beim Deutschen Patentamt zu sichern, obwohl er bereits mehr als ein Jahr zuvor aus dem Sender ausgeschlossen worden war. Der Ausschluss und das parallel auf Grund des oben erwähnten Verhaltens gegen zahlreiche Mitglieder erlassene Hausverbot, waren und sind deshalb unerlässliche Maßnahmen zur Wiederherstellung und Wahrung des Vereinsfriedens.“
Die Namensrechte von Radio Darmstadt waren ausgelaufen, so daß ich testweise den Antrag gestellt habe. Und? Soweit ich sehe, besitzt der Trägerverein seine Markenrechte immer noch. Wo ist also das Problem? Und vor allem, worin drückt sich hierbei ein terrorisierendes Verhalten aus?
Die nächste Aussage ist sachlich falsch und eine gezielte Lüge des Herrn J. – Die damalige Vorstandsmehrheit hatte zwischen November 2006 und Januar 2007 zweimal versucht, mich aus dem Verein auszuschließen, und war gescheitert. Danach durfte ich trotz der von Oliver J. so farbenreich beschriebenen Terrorakte im Sendehaus ein- und ausgehen. Und warum? Weil selbst dem damaligen (und zum Teil auch heutigen) Vorstand nichts vorlag, das er gegen mich verwerten konnte. Das Hausverbot wurde erst ausgesprochen, nachdem der Verein das Sendeverbot aufheben mußte, und zwar wenige Tage darauf. Der kausale Zusammenhang ist eindeutig.
Das Hausverbot wurde im übrigen mit der hier vorliegenden Dokumentation über Radio Darmstadt und seinen Trägerverein begründet. Wer Artikel 5 des Grundgesetzes etwas zu ernst nimmt, darf halt die Senderäume nicht mehr betreten. Kein Wort findet sich in der mir zugegangenen schriftlichen Begründung des Hausverbotes über angebliche oder gar echte Bedrohungen! Denn all dies ist von Oliver J. schlicht herbeiphantasiert. Der Wortlaut des Schreibens mit Datum vom 15. Oktober 2007 ist ohnehin von einer ausgesprochenen Vagheit; und wenn der Herr J. mir das nicht glauben will, dann soll er einfach einmal in den Vereinsakten nachstöbern. Da findet er das dann:
„Hausverbot
Sehr geehrter Herr Kuhl,
auf der Vorstandssitzung am 10. Oktober 2007 beschloss der Vorstand mit geschlossener Mehrheit, dass Sie ab sofort ein Hausverbot bei RadaR e.V. haben. Auf Grund der aktuellen Vorkommnisse und des Verbreitens von Internas haben wir uns für dieses Hausverbot entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fritscher, Susanne Schuckmann
Vorstand“
Wenige Tage zuvor hatte ich diese, seither stark erweiterte Dokumentation online gestellt und war aus dem Verein ausgetreten. Anfang Oktober 2007 wurde dem Verein durch die Landesmedienanstalt sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß die damals noch bestehenden Sendeverbote ein Hindernis für die Verlängerung der Sendelizenz darstellen würden. Sie wurden dann auch umgehend, am 8. Oktober 2007, durch den Programmrat aufgehoben. Insofern kann der letzte Satz des Hausverbotsschreibens durchaus auch so verstanden werden: Weil uns die LPR Hessen blöderweise das von uns gewählte Sendeverbot als Mittel der Exklusion aus der Hand genommen hat (Zitat: „Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse“) und wegen meiner Dokumentation zu den Zuständen bei Radio Darmstadt (Zitat: „des Verbreiten von Internas“), „haben wir uns für dieses Hausverbot entschieden.“ Ich gebe zu, ich habe diesen tieferen Sinn dieses mit vagen Andeutungen gespickten Schreibens auch erst jetzt, also drei Jahre später, beim Schreiben dieser Zeilen erkannt. Dabei liegen die mentalen Befindlichkeiten dieses Vorstandes und seiner Adepten doch vollkommen offen auf der Hand …
By the way: der Plural lautet „Interna“, nicht „Internas“. Der Singular lautet übrigens Internum. Mag sein, daß derlei Wissen in Hessen nicht für einen akademischen Abschluß benötigt wird.
Zu den kuriosen Vorkommnissen rund um dieses Hausverbot gehört, daß ich am besagten 15. Oktober 2007 kurz vor 17.00 Uhr das Sendehaus betrat. Keines der anwesenden vier oder fünf Vorstandsmitglieder sprach mich wegen dieses Hausverbotes an, das ja angeblich fünf Tage zuvor auf einer Vorstandssitzung „mit geschlossener Mehrheit“ beschlossen worden sein soll. Mir wurde nicht nur die Türe geöffnet, sondern ich auch freundlichst hereingebeten, ich konnte unbehelligt das Sendestudio betreten und dort eine Stunde lang einen von mir aufgezeichneten Vortrag von Christoph Butterwegge mit dem Titel „Krise, Umbau und Zukunft des Sozialstaats“ verbreiten. Schon dies führt mich zu dem Schluß, daß zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Hausverbot beschlossen worden war. Nun vertraue ich den Protokollen dieses Vorstandes seit dem 13. September 2006 ohnehin nicht mehr, weil zumindest dieses Protokoll mit dem Verlauf der Sitzung nur marginal etwas zu tun hatte und so offensichtlich nachträglich nachgebessert worden war, daß es sogar an der Sitzung Unbeteiligten auffallen mußte.
Jedenfalls setzte um 17.00 Uhr hektische Betriebsamkeit im Sendehaus ein. Während ich noch in Studio 1 das Mikrofon mit Schallwellen bespaßte, saßen Susanne Schuckmann (damals Vorstand) und Günter Mergel (damals Vermittlungsausschuß und Graue Eminenz, später noch einmal Vorstand, um sicherzustellen, daß die Hausverbote durchgehalten werden) nebenan in der Küche. Sie starrten mich konsterniert an und starrten und starrten, und dann ratschten und ratschten sie miteinander, was denn jetzt zu tun sei. Alsdann fand eine kurze Gipfelkonferenz mit den anderen anwesenden Vorstandsmitgliedern statt. Das Ergebnis dieser Gipfelkonferenz wurde zu Papier gebracht und, während ich noch meine Sendung zu Ende führte, von einem Vorstandsmitglied auf schnellstem Wege in meinen Briefkasten expediert. Der war nämlich noch leer, als ich das Haus verließ, und gefüllt, als ich anderthalb Stunden später zurückkam.
Es war erst meine Sendetätigkeit im Sendehaus, die einer hastigen Korrektur und einer umgehend erneuerten Form der Exklusion bedurfte. Daher die hektische Betriebsamkeit und das nervöse Starren auf den „Eindringling“ im Sendestudio. Alles andere ist der nachträgliche Versuch, diese „demokratische Grundordnung“ zu kaschieren und mit pseudorationalen „Argumenten“, die jedoch keiner richterlichen Überprüfung standgehalten haben [siehe das Urteil vom 26. November 2009], zu unterfüttern.
Kein Mensch hat mir bis heute erklären können, was diese in den Text hineingeschriebene „geschlossene Mehrheit“ bedeuten soll. Es gibt absolute Mehrheiten, relative Mehrheiten, einfache Mehrheiten, qualifizierte Mehrheiten, vielleicht auch absurde Mehrheiten, und ganz gewiß offene Fragen. Aber geschlossene Mehrheiten? Psychologisch betrachtet ist der Sachverhalt natürlich leicht erklärbar. Es handelt sich bei diesem Ausdruck um den Ausfluß einer Bunkermentalität und gegenseitigen Versicherung. Schnell heruntergeschrieben und stilistisch wenig durchdacht (und dadurch verräterisch) kondensierte sich dies in besagtem Hausverbotsschreiben.
Bemerkenswert ist nun, daß der Vorstand von Radar e.V. wider besseres Wissen über seinen Rechtsanwalt diese offenkundig unwahren Behauptungen – die „Bedrohung“ von Vereinsmitgliedern – in das Hausverbotsverfahren hat einbringen lassen. Das muß schon eine sehr „demokratische Grundordnung“ sein, in der die Unwahrheit das hergeben muß, was die Tatsachen nicht erlauben. – Doch lassen wir Oliver J. noch ein bißchen weiter fabulieren:
„Dies ist die Meinung der breiten Mehrheit nicht nur der des Programmrates sondern auch der Mitglieder von Radar e.V. Dies beweist die enorme Mehrheit von etwa 80% aller auf der Mitgliederversammlung anwesenden Menschen, die den Vereinsausschluss von Walter Kuhl befürworteten.“
Ich denke, Oliver J. ist die Gefährlichkeit seines „Arguments“ nicht aufgefallen. Übertragen wir es einfach auf die bundesdeutsche Wirklichkeit und machen eine Meinungsumfrage. Wenn 80% der Befragten zustimmen, daß alle „störenden“ Ausländer das Land zu verlassen haben – alle Muslime? alle Roma? dank der Zeitung mit den vier Buchstaben und eines Thilo Sarrazin sind solche Thesen locker mehrheitsfähig –, dann rechtfertigt das wohl auch eine ethnische Säuberung. Oder habe ich ihn jetzt doch mißverstanden? Vielleicht sollte er einfach einmal kurz darüber nachdenken, wann und unter welchen Umständen die letzte ethnische Säuberung in diesem Land (mit einem zustimmenden Prozentsatz von um die achtzig Prozent der Bevölkerung) wo und wie gemündet hatte, bevor er derart abstruse Einlassungen von sich gibt.
Überhaupt, von welcher Mitgliederversammlung schreibt er da eigentlich? Ich bin es ja von ihm gewohnt – so wie etwa Anfang Mai 2010 – einen ähnlichen Drohbrief (wie das hier besprochene Abmahnungsschreiben an die Redaktion) ohne Datum und Briefkopf zu erhalten, aber ein bißchen Präzision schadet gerade in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht. Mir scheint, das Gefälligkeitsschreiben für den Vorstand wurde mit derart heißer Nadel gestrickt, daß die Maschen (bzw.: die Masche) ganz deutlich zu erkennen sind.
Im übrigen liegt er hiermit im Mainstream der wenigen Vereinsmitglieder, die überhaupt noch auf Mitgliederversammlungen gehen. Auf der Mitgliederversammlung im Mai 2007 war jedenfalls unwidersprochen zu vernehmen, daß man ja jetzt die Mehrheit habe und deshalb die Rechte der Minderheit nicht zählen würden. Die sich hierin ausdrückende Position steht im übrigen im eklatanten Widerspruch zum Vereinsrecht. Einem Verein ist es nämlich zuzumuten, Mitglieder zu ertragen, die sich widerborstig oder nörglerisch verhalten, also einfach das stromlinienförmig durchgestylte Event-und-Chartradio stören. Aber wer schon mit Artikel 5 des Grundgesetzes auf Kriesgfuß steht, muß das Vereinsrecht ohnehin nicht achten. Hauptsache: Mehrheit.
„Der von Herrn Kuhl sowie der mit ihm gemeinsam agierenden (ebenfalls ausgeschlossenen) [B. und M.] ausgeübte Druck war so gewaltig, dass zahlreiche Aktive den Verein verließen. Die ihm standhielten empfinden allein bei der Vorstellung, er könne wieder Zutritt zum Sendehaus erhalten, tiefe Angst.“
Sehen wir davon ab, daß die beiden anderen Vereinsausschlüsse zunächst juristisch mit Erfolg angegriffen worden waren und im zweiten Anlauf durch freiwilliges Verlassen dieses „demokratischen“ Vereins endeten, dann ist Oliver J. aufgefordert, den Nachweis zu führen, daß „zahlreiche Aktive“ aufgrund des Drucks den Verein verließen. Roß und Reiter, bitte! Da warte ich jetzt schon seit vier Jahren darauf, ohne daß die Ritterschaft des Austritts einmal benannt worden wäre. Natürlich treten im Verlauf von zehn Jahren auch einmal Mitglieder aus, die mit der Entwicklung des Vereins nicht einverstanden sind, und in seltenen Fällen schreiben sie das dann auch dazu. Diese Mitglieder meint Oliver J. jedoch nicht, weil er sie ohnehin nicht kennt. Umgekehrt wird aber auf jeden Fall ein Schuh daraus. Während die Mitgliederzahlen während des „Terrorregimes“ (so ein derzeit amtierendes Vorstandsmitglied) konstant geblieben sind, ist seit 2007 ein drastischer Rückgang der Mitgliederzahl zu konstatieren. In der Tat sind seither eine Reihe von Vereinsmitgliedern mit der ausdrücklichen Begründung, diese Zustände nicht mehr mittragen zu wollen, ausgetreten. Einige dieser Schreiben liegen mir in mir zugesandter Kopie vor. Solcherlei sucht man oder frau in den Vereinsakten der Jahre 2000 bis 2005 am besten mit der Lupe und somit vergebens. Zahlen hierzu finden sich auf meiner Umzugsseite.
Ich darf den Herrn J. daran erinnern, daß allein zwischen 2006 und 2008 weitaus mehr Vereinsausschlüsse, Hausverbote, Sendeverbote und Kündigungen ausgesprochen wurden als in den zwölf Jahren zuvor zusammengerechnet. Offenbar kommt dieser Verein und seine Mitgliedschaft ohne derlei „demokratische“ Maßnahmen nicht aus, um sich terrorfrei dem qualitätsfreien Lokalradio hingeben zu können. – Kommen wir zum letzten Absatz seiner Litanei:
„Ich sehe als Radarmitglied seit den Gründungstagen, Sprecher der Redaktion AudioMax wie als Programmratssprecher deshalb keinerlei Grundlage für einen Vergleich, der derartiges zuließe. Dies gebietet allein schon meine Verantwortung als Programmratssprecher gegenüber allen aktiven Mitgliedern in den 14 Redaktionen des Senders.“
Womit wir wieder beim Paternalismus angekommen wären.
Im erstinstanzlichen Urteil in dem Verfahren, welches ich wegen des gegen mich verhängten Hausverbots angestrengt hatte, drückt das Gericht am 26. November 2009 in juristisch wohlgesetzten Worten seine Verwunderung über die geballte Ladung Schmähung aus, die der Programmratssprecher auf dringendes Verlangen seines vorgesetzten Vorstandes zu Papier gebracht hatte:
„Wenn der Kläger in einer E-Mail vom 28.05.2009 zum Ausdruck gebracht hat, dass er auf Grund des von dem beklagten Verein später widerrufenen Vergleichs bald wieder Zugang zu den Senderäumen haben werde und der beklagte Verein hierzu mit Schriftsatz vom 15.10.2009 E-Mails von Mitgliedern und des Programmratssprechers und Redaktionssprechers AudioMax vorlegt, in welchen dies mit Betroffenheit und mit Austrittsdrohungen kommentiert wird, weil der Kläger zahlreiche Menschen, die die Idee des Bürgerradios in Darmstadt verwirklichten, jahrelang behindert und persönlich angegriffen habe und Mitglieder, die für den Kläger unliebsame Meinungen und Ansichten geäußert hätten, zum Teil systematisch eingeschüchtert und sie mit psychischem Druck terrorisiert habe, oftmals über juristische Drohungen, so fehlt es diesbezüglich an dem Vortrag von konkreten überprüfbaren und nachzuweisenden Sachverhalten. Es stellt sich dann auch die Frage, warum in diesen Fällen die hiervon betroffenen Personen nicht gesondert gegen den Kläger auf Unterlassung, Widerruf oder Zahlung von Schmerzensgeld vorgegangen sind oder durch Stellen einer Strafanzeige.“
Die Antwort auf diese rhetorische Frage lautet ganz schlicht: Es fehlt an entsprechenden Nachweisen, weil die diesbezüglichen Vorgänge nicht stattgefunden hatten. Gell?
Im zweiten Absatz des mit Textbausteinen gespickten Schreibens werden wir in die Niederungen der Sendelizenz eingeführt:
„Nach unserem Lizenzantrag (Seite 12), der ohne Beanstandungen von der LPR Hessen genehmigt wurde und demnach den Kriterien des HPRG §40 entspricht, ist der Programmrat das verantwortliche Gremium zur Gestaltung und Qualitätssicherung des Programmes von Radio Darmstadt. Diese Verantwortung kann er nur gerecht werden, wenn sich alle Redaktionen des Senders der Verantwortung stellen. Die Teilnahme an den Sitzungen des Programmrates ist ein dafür unverzichtbares Element und kann viele Probleme, wie den aktuellen Sendungsausfall, schon im Vorfeld aufklären.“
Mir ist weder dieser Lizenzantrag noch die hierin angeführte „Seite 12“ bekannt. Vor allem unterläßt es die Sekretärin des Vereins, uns mitzuteilen, welcher der vielen seit 1996 gestellten Lizenzanträge es denn ist, der von der LPR Hessen „genehmigt“ worden sei. Das kommt davon, wenn frau unbesehen und unbedacht den Quatsch abschreibt, den Oliver J. mit Datum vom 22. Dezember 2009 zu Papier gebracht hat. Zu der Zeit, als ich noch Mitglied des Vorstands war, war den Bürokräften des Vereins das Mitdenken ausdrücklich erlaubt, um derartige Patzer zu vermeiden.
Da mir hingegen eine Seite 13 eines Lizenzantrages von 2007 vorliegt und es durchaus Sinn ergibt, daß dieser Lizenzantrag gemeint ist, der gestellt wurde, um die Verlängerung der 2006 ausgelaufenen Sendelizenz zu erhalten, ist es auch leicht, die hier aufgestellte Behauptung zu widerlegen. Mir liegt nämlich der Verlängerungs- und Abänderungsbescheid der LPR Hessen mit Datum vom 21. Dezember 2007 vor. Unter Bezug auf einen Antrag des Trägervereins von Radio Darmstadt vom 19. November 2007, also der, der angeblich „genehmigt“ wurde, wurde entschieden:
„A. Verlängerung der Zulassung
Die bis zum 31. Dezember 2006 befristete und unter Duldung der Sendemöglichkeit bis zum 31. Dezember 2007 gewährleistete Zulassung des Zulassungsnehmers wird zunächst um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2008 verlängert, um die Folgen der zivilgerichtlichen Beschränkung des Zutrittsrechts zu den Räumlichkeiten der Zulassungsnehmerin für die Realisierung der Zugangsoffenheit auch in der künftigen Praxis zu beobachten.
B. Abänderung
Aufgrund der unter A. ausgesprochenen Verlängerung wird der Zulassungsbescheid vom 03. Dezember 1996 (Az.: 10\0204\0006), zuletzt geändert durch Verlängerungs- und Abänderungsbescheid vom 02. November 2001 (Az.: 10/0204/0053) wie folgt abgeändert:
- Ziff. I. 2. Satz 1 erhält folgende Fassung:
‚Die Zulassung wird bis zum 31. Dezember 2008 befristet.‘- Unter Ziff. II (Nebenbestimmungen und Hinweise) wird folgende neue Nr. 11 angefügt:
‚11. Die Zulassung verlängert sich antragsgemäß um weitere vier Jahre, wenn bis zum 30. November 2008 die am 10. Dezember 2007 bestehende zivilgerichtliche Beschränkung des Zutrittsrechts zu den Senderäumen der Zulassungsnehmerin aufgehoben worden ist oder die Beschlussgremien der LPR Hessen feststellen, dass die zivilgerichtliche Beschränkung des Zutrittsrechts zu den Senderäumen nicht zu einer Einschränkung der Zugangsoffenheit i. S. von § 40 Abs. 2 HPRG führt.‘- Im Übrigen bleibt der Zulassungsbescheid vom 03. Dezember 1996 in der Fassung des Verlängerungs- und Abänderungsbescheides vom 02. November 2001 (Az.: 10\0204\0053) und auf Grundlage des Antrages vom 19. November 2007 vollumfänglich aufrechterhalten.“
Lest ihr hier, daß der neue Lizenzantrag „genehmigt“ wurde? Seht ihr, ich auch nicht. Was Oliver J. im Dezember 2009 geschrieben und die Sekretärin des Vereins jetzt im August 2010 einfach abgeschrieben hat, entpuppt sich als faustdicke Lüge. Ganz im Gegenteil – die Sendelizenz von 1996 wurde, mit kleinen Abänderungen, faktisch Ergänzungen, fortgeschrieben! Hat der Vorstand dem Programmrat diese Lüge aufgetischt oder hat sich der Programmratssprecher selbige ohne fremdes Zutun ausgedacht?
Wie dem auch sei, eine Überprüfung, ob selbiger Lizenzantrag tatsächlich den Regelungen des § 40 HPRG entspricht, hat seitens der LPR Hessen offenkundig nicht stattgefunden, weder in Bezug auf den gesamten Antrag noch hinsichtlich der nirgends präsentierten Seite 12. Nun ist es im Rechtsverkehr nicht vorteilhaft, seine „Beweise“ vorzuenthalten, denn zumindest das deutsche Recht sieht die Nachprüfbarkeit der vorgetragenen Beweismittel vor. Ist das beim Radar-Hausrecht etwa anders, sozusagen „demokratisch grundgeordnet“?
Zur Erinnerung: „ist der Programmrat das verantwortliche Gremium zur Gestaltung und Qualitätssicherung des Programmes von Radio Darmstadt.“ Wer die Vorgänge im Sendehaus kennt, kommt nicht umhin zu schmunzeln. Das ist aber schön gesagt! Allein, es fehlt der Nachweis für diese Behauptung. Im Lizenzantrag von 1996 gab es tatsächlich eine kurze Passage, in der die Überwachung der Programmqualität als Aufgabe des Programmrats beschrieben wurde. Lest meine Dokumentation über die vielen Ereignisse auf Darmstadts Lokalradio und ihr erfahrt, daß in den Jahren 2006 bis 2010 „Qualitätssicherung“ ganz offensichtlich nicht stattgefunden haben kann.
Tatsächlich befaßt sich der Programmrat auch auf seinen Sitzungen mit dieser Qualität. Nur warten wir schon seit Jahren auf ein produktives Ergebnis dieser Selbstbespiegelung. Das Problem ist nämlich: tritt man oder frau den Sendenden auf die Füße und erklärt die „Initiative qualitätsfreies Lokalradio“ für beendet, werden diese rebellieren, die Anforderungen ignorieren oder gehen. Es ist insofern auch kein Wunder, daß die Zahl der senderinternen Ausbildungsseminare um fast 2/3 zurückgegangen ist, nachdem das „Terrorregime“ beendet wurde. Diese Zahl ist objektivierbar. Ohnehin frage ich mich, weshalb das damalige und heutige Vorstandsmitglied Benjamin Gürkan im Herbst 2005 derart scharf auf den Vorstandsposten für das Ressort Aus- und Weiterbildung war, daß er seine damalige Vorstandskollegin Barbara S. solange unter Druck setzte (und Hacer Y., die von mir „bedroht“ worden sein will, saß daneben und schwieg fein und still), bis diese ihr Ressort aufgab. Denn die seitherige Ressorttätigkeit des Herrn Gürkan muß als ein krasser Rückschritt zu den in qualitativer Hinsicht idyllischen Zuständen der Jahre 2000 bis 2005 betrachtet werden. – Die derzeit gültigen Sendekriterien, die dem Programmrat von Benjamin Gürkan im Februar 2008 diktiert worden waren, hängen (oder hingen) zwar irgendwann einmal auch im Sendehaus aus, aber praktische Folgen hatte das nicht.
Nebenbei bemerkt: die späteren Nebentätigkeiten des Herrn Gürkan im Bereich der Vermittlung von Medienkompetenz wecken zumindest bei mir den Verdacht, daß die Übernahme dieses Ressorts durchaus einen praktischen Sinn besaß, auch wenn Radio Darmstadt (wie bei seiner Vorgängerin übrigens auch) hiervon weniger profitieren sollte. Klar, nach außen hin ist die Angabe, als Vorstand das Ressort der internen Aus- und Weiterbildung innezuhaben, karrierefördernd. Ob damit auch ein wirklicher Inhalt verbunden ist, weiß ja außerhalb des Sendehauses keine und niemand. [4]
Seit meinem Hausverbot im Oktober 2007 habe ich den Programmrat schriftlich immer wieder über gravierende Qualitätsmängel in Kenntnis gesetzt, sowie über Plagiate und mögliche Urheberrechtsverletzungen im Sendeablauf. Den Protokollen der Programmratssitzungen kann ich entnehmen, daß er sich grundsätzlich nicht mit meinen Eingaben befaßt hat.
Deshalb ist die Aussage
„Diese Verantwortung kann er nur gerecht werden, wenn sich alle Redaktionen des Senders der Verantwortung stellen. Die Teilnahme an den Sitzungen des Programmrates ist ein dafür unverzichtbares Element und kann viele Probleme, wie den aktuellen Sendungsausfall, schon im Vorfeld aufklären.“
besonders aberwitzig. Die Redaktion „Alltag und Geschichte“ hat über seinen Sprecher, also mich, mannigfach versucht, dieser Verantwortung durch entsprechende Eingaben gerecht zu werden; aber ihre Anliegen wurden rundweg ignoriert. Wozu dann an Sitzungen teilnehmen? Ohnehin ist mir schleierhaft, wie meine Redaktion auf einer Programmratssitzung einen Sendungsausfall „im Vorfeld“ thematisieren soll, der sich erst später ankündigt. Manchmal ist es wenig klug, fremde Textbausteine für unpassende Aussagen zu verwenden.
Diese Textpassage ist auch in anderer Hinsicht von Interesse. In der ursprünglichen Fassung dieses Textbausteins vom 22. Dezember 2009 lautete der Text noch:
„Die Teilnahme an den Sitzungen des Programmrates ist ein dafür unverzichtbares Element und kann viele strittige Punkte, wie zum Beispiel der aktuelle um die Sendung ‚Evrenselin Sesi‘, schon im Vorfeld aufklären.“
Oliver J. nimmt hier Bezug auf einen „strittigen Punkt“, den der Programmrat auf Druck des Vorstandes überhaupt erst zu einem solchen gemacht hatte. Was war geschehen? Am 28. Juli 2009 hatte der Verein mit Norbert Büchner in einem weiteren Hausverbotsverfahren einen rechtskräftigen Vergleich abgeschlossen, der unter anderem vorsieht, dem Kläger wöchentlich an einem Werktag einen zweistündigen Sendeplatz in der Zeit zwischen 17.00 und 23.00 Uhr zuzuweisen, damit dieser aus seinem heimischen Studio per Außenübertragung seine Sendung einspielen kann. Auf der nachfolgenden Programmratssitzung beantragte der Vorstand, hierfür der Redaktion „Alltag und Geschichte“ den Freitagssendeplatz von „Evrenselin Sesi“ zu entziehen, der Programmrat hingegen dachte sich, es sei sinnvoller, dem Verfasser dieser Zeilen, also mir, den Montagssendeplatz zu nehmen. Genial gedacht, aber dumm gelaufen. Aufgrund einer diesbezüglichen Beschwerde bei der zuständigen Landesmedienanstalt warf der Vorstand dem Programmrat auf der nachfolgenden Sitzung vor, dem Verein mit seinem genialen Beschluß geschadet zu haben, worauf wieder der Freitagssendeplatz ins Gespräch kam und beschlossen wurde. In meiner Dokumentation zu dem Schreiben von Oliver J. vom 22. Dezember 2009 schrieb ich zu diesem Vorgang:
„Sechstens entpuppt sich das Argument, die Anwesenheit eines Redaktionsvertreters hätte im Vorfeld den Sendeplatzentzug für die Sendung ‚Evrenselin Sesi‘ ‚aufklären‘ können, als bewußte Falschaussage. Tatsächlich gab es kein Vorfeld, in dem irgendetwas geklärt wurde. Der erste Sendeplatzentzug für die Montagssendungen auf der Sitzung im August 2009 wurde auch nicht vorab kommuniziert, nicht einmal mit den Vertreterinnen der auf der Sitzung anwesenden [und ebenfalls betroffenen] Redaktion ‚Gegen das Vergessen‘. Vielmehr wurde der Sendeplatzentzug erst auf der Programmratssitzung durch den Vorstand beantragt. Im übrigen war der Kontakt mit dem gewählten Sprecher der Redaktion jederzeit möglich; Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Hausbriefkasten sind dem Verein hinlänglich bekannt. Unkooperativ war ganz offensichtlich der Programmrat. Zudem werden Schreiben der Redaktion seit etwa zwei Jahren grundsätzlich ignoriert. Mitunter muß man und frau sogar den Eindruck gewinnen, an den Programmrat gerichtete Schreiben werden diesem bewußt vorenthalten, zumal das Protokoll der jeweiligen Sitzungen sich hierüber ausschweigt. Das ist gelebte Basisdemokratie!
Verlogen wird das hier dokumentierte Geschwalle dort, wenn vollkommen unterschlagen wird, daß auf der Novembersitzung des Programmrats zwei Mitglieder der Redaktion anwesend waren, um den Sendeplatzentzug für ‚Evrenselin Sesi‘ zu thematisieren. Es war ausgerechnet Oliver J., der die Diskussion hierüber abgewürgt hat. Im Protokoll dieser Sitzung taucht dieser Vorgang nicht einmal auf.“
Der Vorgang fand eine Fortsetzung. Auf der Programmratssitzung am 12. Juli 2010 wurde den Redakteuren (Redakteurin) der Sendung „Evrenselin Sesi“ erklärt, sie könnten ihren früheren Sendeplatz erst dann zurückerhalten, „wenn Norbert Büchner bereit ist, einen anderen Sendeplatz zu übernehmen.“ Die Redakteurin und der Redakteur der Sendung wandten sich daher an Norbert Büchner und erfuhren hierbei, daß dem Vorstand des Vereins schon seit Mitte Januar 2010 eine diesbezügliche Erklärung mit zwei alternativen Sendeplatzvorschlägen vorliegt. Hier sei die Frage erlaubt, weshalb der Vorstand dem Programmrat diese wesentliche Tatsache unterschlagen hat. Auf der Sitzung im Juli 2010 waren zwei Vorstandsmitglieder anwesend, einer davon, Marco Schleicher, muß Kenntnis von diesem Schreiben von Norbert Büchner haben, denn er war auch schon im Januar 2010 im Amt. Liebe Programmratsmitglieder, merkt ihr so langsam, wie ihr vom Vorstand und evtl. weiteren mit ihm verbandelten Personen gezielt an der Nase herumgeführt werdet?
Mir scheint, genau hierin besteht die „demokratische Grundordnung“ des Vereins und seines Lokalradios. Mitteilungen zu unterschlagen und Sendeplätze willkürlich zu entziehen, gehört genauso dazu wie ein Brief, in dem von Partizipation zwar die Rede ist, welche aber im konkreten Fall hintertrieben wird.
Der dritte Absatz des Abmahnungsschreibens offenbart eine Verschrobenheit, die so langsam beginnt, amüsant zu werden. Er lautet:
„Gerade eine basisdemokratische Initiative wie Radio Darmstadt setzt demokratische Partizipation voraus und lebt erst durch sie. Die meisten Ihrer Mitglieder haben absolut freien Zugang zu unseren Vereins- und Senderäumlichkeiten. Daher können wir Ihr Fernbleiben von den Sitzungen nicht nachvollziehen und müssen das als bewusst unkooperatives Verhalten ihrer Redaktionsführung werten, welches vor allem zu Lasten ihrer eigenen Redaktion und ihrer Redaktionsmitglieder geht.“
In diesem Absatz wird eine basisdemokratische Initiative eingeführt, die sich demokratische Partizipation auf ihre Fahnen schreibt. Mit dem zweiten Satz wird die Demokratie und Partizipation gleich wieder zurückgenommen, denn sie gilt nicht für alle, sondern nur für diejenigen, die euch genehm sind. Basisdemokratie ist jedoch, wie der Name schon insinuiert, eine Demokratie, die von der Basis ausgeht. Die Basis der Arbeit des Programmrats ist – na? die Redaktion. Die Mitglieder der Redaktion wählen sich demnach frei von Weisungen und Behinderungen durch übergeordnete Kader einen Redaktionssprecher oder eine Redaktionssprecherin sowie eine weitere Person, die selbige vertreten kann. Diese beiden Personen sind keine „Führung“, denn basisdemokratische Initiativen, die etwas auf sich halten, vermeiden Hierarchien sowohl in der Benennung und erst recht in ihrer Praxis. Der Begriff „Sprecher“ impliziert in diesem Rahmen nicht mehr als eine Art „primus oder prima inter pares“. Diese Person spricht für die Redaktion auf der Grundlage dessen, was die Redaktion nach Möglichkeit zuvor besprochen und beschlossen hatte. Die Tatsache, daß zum wiederholten Male in einem eurer Schreiben der Begriff „Redaktionsführung“ gewählt wurde, legt entweder ein Unverständnis dieser Sprecherinnenrolle oder eine Projektion oder beides offen.
Die Zusammensetzung des Programmrats offenbart uns einen Hinweis, wie dieser Begriff der „Führung“ zustande gekommen ist. Seit Jahr und Tag sitzen nämlich immer wieder dieselben Gestalten in eurem Gremium und vertreten dort mehr ihre eigenen Befindlichkeiten als die Interessen ihrer Redaktion. Ganz offensichtlich ist dies beim Redaktionshopper Ralf D., der ja nach eigenem Belieben und ohne Absprache mit seinen vier Redaktionen sein Mandat wahrnimmt. Und genauso, wie diese Personen ihre Funktion begreifen, denkt ihr in eurer Projektion, arbeitet auch die Redaktion Alltag und Geschichte. Dem ist aber nicht so. Die Redaktion hat aufgrund ausgiebiger Diskussion beschlossen, von wem sie ihre Interessen im Programmrat wahrgenommen wissen will, und sie hat beschlossen, wie diese Interessenswahrnehmung aussehen soll. Meine Funktion als Redaktionssprecher entspricht exakt dieser Beschlußlage. Deshalb fordert die Redaktion auch konsequent immer wieder den demokratischen Zugang ihres Redaktionssprechers zu den Sitzungen des Programmrats ein, der jedoch von euch systematisch verweigert wird.
Um auszutesten, wie weit ihr gehen würdet, um den undemokratischen Charakter eurer Veranstaltung bloßzulegen, beschloß selbiger Redaktionssprecher, also ich, an eurer Sitzung auch dann teilzunehmen, wenn er durch ein Hausverbot daran gehindert wird. Einige von euch werden sich sicherlich daran erinnern. Am 14. Juli 2008, einem warmen, stickigen Sommertag, tagte der Programmrat mit beiden Fenstern geöffnet in Redaktionsraum 1. Um der Sitzung beizuwohnen, und zwar ganz hausverbotskonform außerhalb der Räumlichkeiten eures Vereins, stellte ich mich unter das weit offenstehende (hier rechts abgebildete) Fenster und versuchte, Fetzen eurer Diskussion zu erhaschen. Partizipation setzt ja voraus, erfahren zu können, was die Obrigkeit so denkt. Kurze Zeit später wurde dieses Fenster bewußt und gezielt vor meiner Nase verschlossen und, damit auch ja kein Geräusch eurer konspirativen Sitzung nach außen dringt, ebenso das zweite, gekippte Fenster. Ihr seid lieber in eurem Mief erstickt, als einem von der Basis gewählten Redaktionssprecher die Gelegenheit, und sei sie noch so unwürdig, zu geben, an eurer Sitzung teilzuhaben.
Das auf der Sitzung anwesende Vorstandsmitglied Benjamin Gürkan hätte euch an diesem Abend eigentlich eine kurze Einführung in partizipatorische Demokratie geben können. Immerhin ist er nicht nur Stadtverordneter für die SPD in Weiterstadt, zudem betreibt er einen Blog über politische Kommunikation. Als ausgewiesener Fachmann für – zugegeben – ein herrschaftskonformes Demokratieverständnis hätte er euch zum Beispiel darüber aufklären können, daß „Basisdemokratie“ und „Partizipation“ keine Zwangsveranstaltungen sind. Diese Chance zur Verbesserung der demokratischen Grundlagenausbildung im Sendehaus ließ er leider ungenutzt verstreichen. Ob dahinter sein Interesse oder einfach nur Gedankenlosigkeit steckt, lasse ich einmal dahingestellt sein.
Wenn ich dann lesen muß, die meisten meiner Mitglieder (genial!) hätten absolut freien Zugang zu euren Vereinsfunkräumlichkeiten, dann schlage ich euch vor, daß ihr euch in einer ruhigen Stunde einmal eure immer noch geltende Sendelizenz zu Gemüte führt. Diese Lizenz beinhaltet auf Seite 7 den ganz und gar partizipativen Passus:
„Weder aus der Vereinssatzung noch aus Redaktionsstatut wird ersichtlich, daß einzelnen natürlichen oder juristischen Personen der Zugang verwehrt wird.“
Dieser Zugang meint nicht das Einreichen einer Sendungs-CD, sondern die aktive Teilnahme daran, auch Einfluß auf die Programmgestaltung nehmen zu können; siehe hierzu eindeutig § 40 Absatz 2 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes, welches ihr im zweiten Absatz eures Schreibens ja so wunderbar anführt. Habt ihr den Passus eigentlich einmal auch selbst gelesen?
„Die Zulassung darf nur einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Vereinigung des Privatrechts erteilt werden, deren Zweck nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist und die rechtlich die Gewähr dafür bietet, dass sie unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere durch Zubilligung von Sendezeiten für selbstgestaltete Programmbeiträge, einräumt.“
Ja, und wo nehmen die erwähnten natürlichen und juristischen Personen effektiv Einfluß auf die Programmgestaltung in Darmstadts nichtkommerziellen Lokalradio? Na? – Ja, genau, im Programmrat! Und genau das verwehrt ihr unter äußerst fadenscheinigen Vorwänden. Darf ich euch daran erinnern, daß im vergangenen Herbst die LPR Hessen in eurem Versuch, bestimmten Personen die Mitgliedschaft im Programmrat zu verweigern, „einen schwerwiegenden Verstoß“ gegen eure Sendezulassung gesehen hat? Ihr hattet gedacht, besonders klug zu sein, wenn ihr euch eine Geschäftsordnung für den Programmrat gebt, bei der nur Vereinsmitglieder im Programmrat Einfluß auf die Programmgestaltung nehmen durften. Dieser Passus in eurer Geschäftsordnung zielte ja grundsätzlich gegen alle Sprecherinnen und Sprecher derjenigen Redaktionen, die ihr nicht zu euren Sitzungen zulassen wolltet, also zum Beispiel mich. Hättet ihr zuvor einen Blick auf § 40 des HPRG und auf Seite 7 eurer Sendelizenz geworfen, dann hätte euch klar sein müssen, daß das nicht geht. Aber in eurer „demokratischen Grundordnung“ gelten ja besondere Regeln; es handelt sich sozusagen um einen extraterritorialen Status außerhalb des in allen anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts.
Im übrigen sieht der hier zitierte Passus aus dem Gesetz als Zubilligung von Sendezeit keineswegs einen Podcast vor, der auf einer CD vorproduziert und anschließend gnädigerweise von eurem Vereinsfunk eingelegt wird. Zudem erhaltet ihr nicht Fördermittel in Höhe von jährlich mehr als 70.000 Euro, damit ihr euch von euch nicht genehmen Personen abschotten und Vereinsfunk betreiben könnt, sondern im Gegenteil einen offenen diskriminierungsfreien Zugang zu den Sendemöglichkeiten und Produktionsmitteln herstellt. Genau darauf bezog sich der Verlängerungs- und Abänderungsbescheid der LPR Hessen mit Datum vom 21. Dezember 2007.
Wenn ich nun im Protokoll eurer letzten Sitzung am 9. August 2010 lese, daß drei Redaktionen abgemahnt worden sind, weil sie keine Vertreterin oder Vertreter zu den vergangenen Sitzungen entsandt hatten, dann schließe ich daraus, daß bei euch die Basisdemokratie mit partizipativem Anspruch eine Zwangsveranstaltung darstellt, der man oder frau sich nur unter der Gefahr eines Sendeplatzentzuges entziehen darf.
Rainer-Olaf Schultze definiert Partizipation im „Kleinen Lexikon der Politik“ als Beteiligung im Sinne von Teilnahme und Teilhabe, wobei durchaus differierende Demokratiemodelle dem damit verbundenen Handeln zugrundeliegen:
„(1) Instrumentell bzw. zweckrational sind alle diejenigen Formen politischer Beteiligung, die Bürger freiwillig, individuell und/oder kollektiv im Verbund mit anderen unternehmen, um politische Entscheidungen direkt oder indirekt zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Es geht um Teilnahme, Wertberücksichtigung und Interessendurchsetzung. Adressaten sind, zumal in den repräsentativen Demokratien und unter den Bedingungen der mass politics, die politischen Entscheidungsträger in Regierung/Bürokratie, Parlament und Parteien auf den verschiedenen Ebenen des Politischen Systems. (2) Im normativen Verständnis ist Partizipation nicht nur Mittel zum Zweck, sondern auch Ziel und Wert an sich. Es geht nicht nur um Einflußnahme und Interessendurchsetzung, sondern um Selbstverwirklichung im Prozeß des direkt-demokratischen Zusammenhandelns und um politisch-soziale Teilhabe in möglichst vielen Bereichen der Gesellschaft. Ein solcher normativer Begriff von Partizipation ist konsensorientiert, kommunitär und expressiv, der instrumentelle Partizipationsbegriff, dem marktliberalen Rationslitätsverständnis eng verwandt, hingegen konfliktorientiert.“ [5]
Max Kaase unterstreicht im „Politik-Lexikon“, daß moderne Gesellschaften ohne umfassende Beteiligungen bzw. Beteiligungschancen nicht länger konsens- oder innovationsfähig seien:
„Partizipation in der Politik bedeutet alle Handlungen, die Bürger einzeln oder in Gruppen freiwillig mit dem Ziel vornehmen, Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems (Gemeinde, Land, Bund, evt. supranationale Einheiten) zu beeinflussen und/oder selbst zu treffen. Diese instrumentelle Definition von Partizipation heißt nicht, daß in der Realität nicht auch Fälle auftreten können, in denen Partizipation im Rahmen zum Beispiel von Gruppenaktivitäten ohne eigene politische Zielsetzung stattfindet (expressive Partizipation).“ [6]
Partizipation wird in beiden Aussagen als eine politische Praxis zur Einwirkung in konventionelle staatliche Politik begriffen. Inwieweit dieser Begriff auch auf nichtstaatliche Akteure wie ein kleines Hinterhofradio am Steubenplatz anwendbar ist, muß offen bleiben. Andererseits kann das Insistieren auf Partizipation als Zwangsverhältnis auch bedeuten, daß sich der Programmrat anmaßt, eine eigene „demokratische Grundordnung“ schaffen zu wollen, in der die Regeln eines demokratischen Rechtsstaates partiell oder ganz ausgesetzt werden und nur noch das nackte Mehrheitsverhältnis gilt.
Es muß jedoch zu den Politologendefinitionen angemerkt werden, daß eine selbstbewußte Partizipation in der Regel von Personen oder Gruppen mit angemessenen Ressourcen an Geld, Freizeit, Bildung usw. ausgeht, womit marginalisierte, verarmte, weniger ausdrucksfähige Personen und Gruppen von vornherein wenige Chancen besitzen, sich partizipativ einzubringen. Des weiteren handelt es sich bei den meisten Formen der Partizipation um Praxen, die einerseits auf Veränderungen innerhalb eines bestehenden Systems drängen und/oder die andererseits durch partizipative Mechanismen von der herrschenden (Klassen-) Politik sozusagen kooptiert werden sollen. Partizipation ist weder Ausdruck eines bestimmten demokratischen Grundverständnisses noch per se emanzipatorisch. Partizipation ist aber auf jeden Fall eine Praxis, die Freiwilligkeit voraussetzt, selbst wenn angesichts des neoliberalen Neusprechs selbst der Begriff der Freiwilligkeit immer mehr ausgehöhlt wird und als Repressalie dient, etwa beim Prinzip der zwangsweisen „freiwilligen“ Mitwirkungspflicht nach Maßgabe der Hartz IV-Gesetzgebung.
Sofern der Programmrat Partizipation als Pflicht zur Mitwirkung unter der Strafandrohung eines Sendeplatzentzugs begreift, hat er sich in seinem Denken längst diesem neoliberalen Mainstream verpflichtet. Die Ansprüche des 1996 gestellten Lizenzantrags, nämlich etwas Anderes sein zu wollen als der bürgerliche, marktkonforme (journalistische) Mainstream, werden damit endgültig über Bord geworfen. Insofern ist es auch konsequent, wenn der Verein von der LPR Hessen die Genehmigung eine neuen Lizenzantrages anzustrebt (aber nicht erhält, siehe oben), um endlich den ideologischen Ballast der Aufbruchsstimmung Mitte der 1990er Jahre loszuwerden.
Redaktionen wie „Alltag und Geschichte“, „treffpunkt eine welt“ oder „Gegen das Vergessen“ sind dann allenfalls noch Feigenblätter für ein politisch bewußtes Publikum, das der Verein längst versucht hat, durch ein hippes, anspruchsloses musikorientiertes Publikum zu ersetzen. Also ein Publikum nach dem eigenen Geschmack und der eigenen unpolitischen Präferenz.
Daraus folgt: eure „Demokratie“ ist alles, aber gewiß nicht partizipativ, denn es fehlt ihr das Element tatsächlicher Freiwilligkeit. Vermutlich würden die abgemahnten Redaktionen ein größeres Interesse an der Teilnahme an euren Sitzungen zeigen, wenn es dort lustvoll, emanzipatorisch und spannend zugehen würde und nicht dröge, einfältig, zwanghaft, bürokratisch und regressiv. Oliver J. hat am 6. August 2010 in seinem Bewerbungsschreiben zur Wiederwahl als Programmratssprecher jedenfalls den falschen Schluß daraus gezogen. Und da die Mehrheit von euch eine ähnlich repressive Empathie in ihrem Herzen trägt, paßt es ja:
„Zufriedenheit im Programmrat und mit der eigenen Arbeit dort. Wie erreichen wir das?“
„Alle Redaktionen nehmen an den Sitzungen teil und beteiligen sich. Nur so können wir das Programm aktiv gestalten und den Sender voran bringen. Fehlende Redaktionen werden konsequent erinnert und bei wiederholtem Fehlen abgemahnt. Bei weiterem Fernbleiben werden Sanktionen bis zum Entzug von Sendezeit verhängt.“
Das Programm lautet: Motivation durch Bestrafung, ähnlich einer Supernanny, bei der ungezogene, gar eigene Bedürnisse artikulierende Kinder zurechtgestutzt werden auf ein gesellschaftlich erwünschtes (also auf ein in einer auf Ausbeutung, Konsum und Herrschaft beruhenden Gesellschaft erwünschtes) Normverhalten. Ich denke mir dabei: aus einer repressiven Grundeinstellung mit deutlich aggressivem Unterton kann nie etwas Befreiendes, Lustvolles, Spaß Machendes entstehen, sondern nur … Stumpfsinn. Neues Personal täte auch so betrachtet dem Programmrat dringend not. Denkt einfach einmal darüber nach!
Eure ganze Aggression gegen Norbert Büchner, Katharina Mann, vielleicht noch einige wenige Andere, und mich beruht ja letztlich auf nichts Anderem. Wer sich euch nicht anpaßt, wird als Störenfried eures Vereinsfriedens, der sogenannten „demokratischen Grundordnung“, ausgemacht und muß mit allen Mitteln abgedrängt und gebrandmarkt werden.
Ein weiteres, ebenso neusprechartig eingeführtes Konstrukt ist die in dem Abmahnungsschreiben vorgetragene Behauptung
„Daher können wir Ihr Fernbleiben von den Sitzungen nicht nachvollziehen und müssen das als bewusst unkooperatives Verhalten ihrer Redaktionsführung werten …“
nicht zu kooperieren. Diese Behauptung ist natürlich cum grano salis wahr, denn in der Tat verweigert sich die Redaktion, den repressiven Kurs der „demokratischen Grundordnung“ gegen mehrere Mitglieder der eigenen Redaktion mitzutragen. Vollkommen albern ist hingegen die Behauptung von Oliver J. & Co., das Fernbleiben von den ach so spannenden und wichtigen und ganz und gar zeitverschwenderischen Sitzungen des Programmrats nicht nachvollziehen zu können. Weshalb kann der Programmrat das Fernbleiben des demokratisch gewählten Sprechers der Redaktion nicht nachvollziehen, für den der Programmrat selbst mit aller unnachgiebigen Härte das Aufrechterhalten des bestehenden Hausverbots fordert? Und weshalb will der Programmrat nicht begreifen, daß auch die gewählte stellvertretende Redaktionssprecherin aus persönlichen Gründen verhindert ist, an den Sitzungen teilzunehmen? Welche Gehirnblockade liegt hier eigentlich vor? Das ist so regressiv, daß selbst Kleinkinder verständiger auftreten.
Das Verhalten des Programmrats, dem legitimierten Vertreter der Redaktion den Zutritt zu den Sitzungen zu verweigern, wird zu einem Fehlverhalten der Redaktion umgedeutet. Implizit steckt hierin der Gedanke, die Redaktion könne sich ja mal endlich eine neue Führungspersönlichkeit wählen – und sich dadurch „kooperativ“ zeigen. Es geht dem Programmrat um nicht weniger als die Selbstaufgabe der Redaktion, weshalb bei jeder sich bietenden Gelegenheit ganz besonders die migrantischen Mitglieder der Redaktion beschwatzt werden, sich doch lieber dem Ghetto der „Auslandsredaktion“ anzuschließen als weiterhin Mitglied in einer emanzipatorischen Zielen verpflichteten Redaktion zu bleiben.
Wenn es dann in dem mir persönlich zugestellten Abmahnungsschreiben heißt, „Ihr Fernbleiben von den Sitzungen“ nicht nachvollziehen zu können, also meines, dann kann ich über derart viel Blödheit eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln. Das ist der Nachteil von Serienbriefen; der Verlust der Individualität führt zu fehlerhaften Aussagen.
Die Konsequenzen liegen auf der Hand und wurden vom Programmratssprecher Oliver J. auch deutlich formuliert. Hier im Schreiben bleiben sie noch nebulös: „welches vor allem zu Lasten ihrer eigenen Redaktion und ihrer Redaktionsmitglieder geht.“ Um was anderes als den Versuch, die Redaktion gegen ihren Sprecher aufzuhetzen, handelt es sich hierbei? Dumm nur, daß die Redaktion gegen die im Sendehaus auch anderweitig herumgeisternde Hetze immun ist. Daher die Strafandrohung, wie bei ungezogenen Kindern: wer nicht hören will, muß fühlen. Radio Darmstadt auf dem Weg zur Schwarzen Pädagogik.
So bleibt im vierten und letzten Absatz des Abmahnungsschreibens nur noch der Appell, endlich die „demokratische Grundordnung“ der regressive Züge aufweisenden minoritären Vereinsmehrheit anzuerkennen und – zu kooperieren:
„Im Interesse Ihrer Sendungen und Ihres wichtigen Engagements bei Radio Darmstadt bitte ich Sie deshalb erneut, die Verpflichtungen der Redaktionen bei einer der nächsten Sitzungen zu thematisieren und eine/n Vertreter/in auf eine der nächsten Programmratssitzungen, am 13. September und 11. Oktober 2010 jeweils ab 19 Uhr in den Räumlichkeiten von Radio Darmstadt, zu entsenden.“
Der Wink mit dem Zaunpfahl („im Interesse Ihrer Sendungen“) wird ergänzt durch den Appell zur Mitarbeit („Ihr wichtiges Engagement“). Nun ist dieser Appell natürlich ein ganz schlechter Witz, denn die Redaktion hat in den vergangenen Jahren, notgedrungen schriftlich, eine Eingabe nach der anderen eingereicht, um den Sender und sein Programm voranzubringen. Diese Eingaben wurden sämtlich ignoriert, weil ihr Inhalt der herrschenden Gruppe in Verein und Programmrat nicht in den Kram paßte. Was soll sich denn daran ändern, wenn der Vertreter der Redaktion endlich wieder Zugang zu den Programmratssitzungen erhält? Wird sein Engagement ignoriert oder ernsthaft diskutiert? Aus dem Schreiben geht jedenfalls nicht hervor, daß der Programmrat gewillt ist, sein eigenes Verhalten zu überdenken und einer fruchtbaren Kooperation den Weg zu ebnen. Es wird sicherlich noch einige Zeit benötigen, bis noch mehr Redaktionen neue Sprecherinnen und Sprecher wählen, die sich nicht dem seit 2006 vorherrschenden frischen Wind im Sendehaus verpflichtet fühlen. Nur eine neue Frau- und Mannschaft wird den Verein und sein Radio weiterbringen können. Mit dem derzeitigen Personal wird der seit 2006 augenfällige und mit dem Umzug ins Hinterhofstudio auch symbolisch wahrnehmbare Rückschritt sicherlich nicht aufzuhalten sein; von einem alle Sendenden mitziehenden Voranschreiten ganz zu schweigen.
Aber noch etwas Anderes ist an diesem Absatz erstaunlich: Vier Jahre lang hat der Programmrat in bewußter Konfrontation mit mehreren Mitgliedern meiner Redaktion und mit der Redaktion als solcher nichts Vernünftiges auf die Reihe bekommen. Muß ich den Appell an das „wichtige Engagement“ so verstehen, daß selbst der Programmrat eingesehen hat, daß ohne die Mitwirkung ausgerechnet der Redaktion Alltag und Geschichte der Rückschritt nicht aufzuhalten ist? Wäre der Programmrat selbstbewußt und kompetent genug, würde er auf die Mitarbeit der Redaktion ja verzichten können, weil es auch ohne sie geht.
Nein – für einen solchen Optimismus, daß wir wirklich gebraucht und gewollt werden, ist hier kein Platz. Es darf einfach nur nicht sein, daß eine Redaktion ausschert und damit deutlich macht, daß die ganze Veranstaltung „Programmrat“ seit Jahren eine Witznummer ist. Vor vier Jahren, im Sommer 2006, zog die damalige Redaktion „Radiowecker“ bewußt aus dem Programmrat aus, weil jede weitere Sitzung in einem Gremium der Einfalt, der Ressentiments und Regression pure Zeit- und Energieverschwendung sei. Zur Strafe wurde der Redaktion umgehend ihr Sendeplatz entzogen und die Redaktion bei nächstbester Gelegenheit in einer aufgeputschten Mitgliederversammlung zerschlagen. Das schlechte Beispiel einer mutigen Konsequenz durfte nicht Schule machen. Die Krabben am Steubenplatz bleiben lieber in ihrem Eimer [7], oder – das Bild paßt vielleicht noch besser – in ihrer Sandkiste. Seither dümpelt ein Sendeplatz durchs frühmorgendliche Radioprogramm, der sich zwar auch „Radiowecker“ nennt, aber mit den qualitativen Vorstellungen, der inhaltlichen Dynamik und der personellen Vielfalt der aufgelösten Redaktion nicht zu vergleichen ist.
Die Redaktion „Radiowecker“ begründete ihren Schritt im Juli 2006 in einem Schreiben an den Programmrat:
„Die Redaktion Radiowecker erklärt hiermit ihren Austritt aus dem Programmrat.
Unseren Sendeplatz werden wir weiterhin füllen. An weitergehende Anforderungen des Programmrats fühlen wir uns nicht mehr gebunden.
Begründung: Der Programmrat kommt seinen eigentlichen Aufgaben nicht nach (siehe Begründung zu den vorhergegangenen Anträgen). Weiterhin zeigt der Programmrat sich in seinen Strukturen so verkrustet, dass für uns nicht absehbar ist, wie konstruktive, inhaltliche Arbeit in diesem Gremium möglich sein soll. Uns scheint: Den meisten Mitgliedern des Programmrats geht es auf den monatlichen Sitzungen um das Ausleben despotischer Fantasien, anstatt sich mit den inhaltlichen Belangen eines Radiosenders auseinanderzusetzen. Insofern verwundert es nicht, wenn die Mitglieder des Programmrats sogar versuchen, die Macht des Vorstands usurpatorisch an sich zu reißen.“
Es scheint, als habe sich seither nur eines geändert. Die Kritik am Vorstand ist einem Schattendasein als Schoßhündchen desselben gewichen. Die „despotischen Fantasien“ hingegen lassen sich auch im hier vorliegenden Abmahnungsschreiben wiederfinden. Und qualitative Verbesserungen, die sucht man und frau auch vier Jahre später bei einem Gremium vergebens, das besser seinen Offenbarungseid leisten sollte.
An dem Punkt, an dem die Redaktion „Radiowecker“ die Konsequenzen zog, ist die Redaktion „Alltag und Geschichte“ jedoch nicht. Das schlechte Beispiel, das von ihr ausgeht, ist ein anderes. Sie weigert sich, mit den Wölfen des Programmrats zu heulen und die Exklusion mehrerer ihrer Mitglieder mitzutragen. So etwas ist ein Staatsverbrechen innerhalb der „demokratischen Grundordnung“ des Programmrats und muß unbedingt gesühnt werden.
Allein, bei dem hier vorliegenden Schreiben handelt es sich um nicht mehr als einen zahnlosen Papiertiger. Wen, bitte, soll dieser geballte Haufen Unsinn beeindrucken? Denkende, solidarische und selbstbewußte Menschen, zu denen ich mich zähle, jedenfalls nicht. Mag der Programmrat wirklich den Unmut der Landesmedienanstalt riskieren und seine vagen Andeutungen, „das eigene Interesse“ der Redaktion mittels Sendeplatzentzug auch gegen sie durchzudrücken, auch umsetzen? Man und frau darf gespannt sein. Es ist ein Spiel mit dem Feuer, bei dem ich mir ganz gewiß nicht die Finger verbrennen werde. Wagt ihr's? Läßt euch der Vorstand von der Leine? Riskiert ihr die Zukunft des Darmstädter Lokalradios?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kuhl
Redaktionssprecher „Alltag und Geschichte“
Die Textbausteine, die auch schon im Schreiben vom 22. Dezember 2009 Verwendung fanden, sind farblich hervorgehoben.
Sehr geehrte Mitglieder der Redaktion Alltag und Geschichte,
in Ihrem eigenen Interesse und im Sinne der demokratischen Grundordnung unseres Radiosenders möchte ich Sie höflichst bitten, Ihren Verpflichtungen als Redaktion nachzukommen. Dies beinhaltet das Entsenden einer Person, die demokratisch legitimiert ist, die Redaktion Alltag und Geschichte im Programmrat zu vertreten, sowie alle Sendeplätze zuverlässig zu füllen. So fiel am 21.7. um 19:00 Ihre Sendung ohne Ersatz oder Vorankündigung aus.
Nach unserem Lizenzantrag (Seite 12), der ohne Beanstandungen von der LPR Hessen genehmigt wurde und demnach den Kriterien des HPRG §40 entspricht, ist der Programmrat das verantwortliche Gremium zur Gestaltung und Qualitätssicherung des Programmes von Radio Darmstadt. Diese Verantwortung kann er nur gerecht werden, wenn sich alle Redaktionen des Senders der Verantwortung stellen. Die Teilnahme an den Sitzungen des Programmrates ist ein dafür unverzichtbares Element und kann viele Probleme, wie den aktuellen Sendungsausfall, schon im Vorfeld aufklären.
Gerade eine basisdemokratische Initiative wie Radio Darmstadt setzt demokratische Partizipation voraus und lebt erst durch sie. Die meisten Ihrer Mitglieder haben absolut freien Zugang zu unseren Vereins- und Senderäumlichkeiten. Daher können wir Ihr Fernbleiben von den Sitzungen nicht nachvollziehen und müssen das als bewusst unkooperatives Verhalten ihrer Redaktionsführung werten, welches vor allem zu Lasten ihrer eigenen Redaktion und ihrer Redaktionsmitglieder geht.
Im Interesse Ihrer Sendungen und Ihres wichtigen Engagements bei Radio Darmstadt bitte ich Sie deshalb erneut, die Verpflichtungen der Redaktionen bei einer der nächsten Sitzungen zu thematisieren und eine/n Vertreter/in auf eine der nächsten Programmratssitzungen, am 13. September und 11. Oktober 2010 jeweils ab 19 Uhr in den Räumlichkeiten von Radio Darmstadt, zu entsenden.
Mit freundlichen Grüßen
[Es folgt die Unterschrift, „i. A.“.]
»» [1] Die Sendezulassung von 1996 wurde 2007 und 2008 mit ergänzenden Maßgaben verlängert, ist faktisch jedoch in vollem Umfang in seiner ursprünglichen Fassung weiterhin gültig. Der derzeitige Vorstand behauptet, die Zulassungsbehörde habe einen neuen Lizenzantrag (2007 oder 2008?) „genehmigt“. Interessant ist, daß außer dem Vorstand keine und niemand davon etwas weiß, schon gar nicht die LPR Hessen. Dazu mehr im weiteren Text.
»» [2] Oder er kleidet seine Beleidigungen in einen „Hörbrief“, wie erwa der Unterhaltungsredakteur Thomas T. in seiner Schmähtirade am 15. März 2008.
»» [3] Dieser Redakteur vertritt seit 1997 (fast?) ununterbrochen irgendeine Redaktion im Programmrat. Ohne dieses Pöstchen scheint er nicht leben zu können. So vertrat er, soweit ich mich richtig erinnere, (nicht chronologisch) hintereinander oder gleichzeitig die Redaktionen „Herrmann“ und „Blickpunkt Gesellschaft“, die Musikredaktion, die Kulturredaktion, die Auslandsredaktion, die Wissenschaftsredaktion, sowie die Redaktion „treffpunkt eine welt“. Ralf, habe ich eine vergessen? Zur Zeit (August 2010) tritt er im Programmrat nach Bedarf als Vertreter von vier verschiedenen Redaktionen auf. Sein Pöstchen ist ihm somit auf Lebenszeit gesichert. Seine multifunktionale Aktivität beruht darauf, daß einige Redaktionen froh darüber sind, hierdurch vom eigenen Erscheinen in der Zeitverschwendung Programmrat entlastet zu sein. Zum Begriff des „Redaktionshopping“ vergleiche die Wikipedia zu Groundhopping und Ärztehopping.
»» [4] Zwei Beispiele aus jüngerer Zeit: 1) Radio AG der PDS produziert für den Rundfunk vom 20. Mai 2010. 2) Radio-Feature über die LiteraTeens der LuO.
»» [5] Rainer-Olaf Schultze : Lemma „Partizipation“, in: Dieter Nohlen (Hg.) : Kleines Lexikon der Politik [2001], Seite 363–365. Abkürzungen zur besseren Lesbarkeit ausgeschrieben.
»» [6] Max Kaase : Lemma „Partizipation“, in: Everhard Holtmann (Hg.) : Politik-Lexikon [3. Aufl. 2000], Seite 466–470. Abkürzungen zur besseren Lesbarkeit ausgeschrieben.
»» [7] Der Gedanke beruht darauf, daß bei der Jagd auf Krabben der Eimer mit den erbeuteten Tieren nicht abgedeckt zu werden braucht. Dafür sorgen die Krabben mit ihrem Verhalten schon selbst. Die Krabben unten im Eimer ziehen die Krabben weiter oben wieder nach unten und versuchen damit selbst, nach oben zu gelangen. So wird effektiv jeder Versuch unterbunden, über den Eimerrand hinauszuschauen und auszubrechen.
Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung („das Image“) ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]
Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]
In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Schmähung einzelner Personen oder gar des gesamten Radiosenders ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]
Diese Seite wurde zuletzt am 28. August 2010 aktualisiert. Links auf andere Webseiten bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. © Walter Kuhl 2001, 2010.
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