Imagedefinition
Definition Image

Radio Darmstadt

Die Sendekriterien des Programmrats, aufgestellt am 11. September 2006

Analyse

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Auf dieser Seite werden die Sendekriterien des Programmrats, aufgestellt am 11. September 2006, dokumentiert und einer inhaltlichen Analyse unterzogen. Als Ergebnis wird sich herausstellen, daß diese Sendekriterien weder den Anforderungen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes [pdf] (HPRG) noch der Sendelizenz genügen.

Die Sendekriterien des Programmrats

Die Entstehungsgeschichte der Sendekriterien

Die Analyse dieser Sendekriterien

 


 

Die Sendekriterien

Sendekriterien der Musikredaktion

Jegliche Imageschädigung von Radar ist zu unterlassen. Dazu gehört auch öffentliche Verunglimpfung von Sendenden bei Radar, öffentliche Kränkung und öffentliches Verballhornen von auf Radar gesendeten Beiträgen. Öffentlich schließt insbesondere Äußerungen über den Ether ein, sowie Äußerungen über Online–, Print– und AVmedien.

Anmerkung: Es geht hier nicht darum eine sachlich geführte Diskussion abzuwürgen. Es geht lediglich darum klarzustellen, daß ein beleidigender Tonfall oder andere unsachliche Äußerungen, die lediglich gemacht werden, um andere Personen zu beleidigen, nicht toleriert werden.

Für die Hörenden senden (also: spricht die Person im Studio die Hörenden auch wirklich an?)

Mehrwert an Informationen weitergeben (also: was mache ich mit "Grundinformationen"? Interpretiere ich diese? Gebe ich eine Wertung ab? Begründe ich diese?)

Relevanz an Information hinterfragen einen Zusammenhang herstellen ("Roter Faden")

An die vier 'W' denken: "Wer" – "Was" – "Wann" – "Wo"

Dabei versuchen:

 

Hier sind die Sendekriterien der Redaktion Blickpunkt Gesellschaft:

  1. Beachten der journalistischen Sorgfaltspflicht.

    Es muß bekannt und öffentlich zugänglich sein, wer die Sendeverantwortung hat.
  2. Beachten der Pegeldisziplin
  3. keine Schelte über den Äther!

    Konflikte werden über den –> Vermittlungsausschuß geregelt
  4. Es werden nur autorisierte Beiträge von sendenden Mitgliedern gesendet, d. h.: Vorher muß die Erlaubnis des betreffenden Mitglieds eingeholt werden. Bei Nichteinhaltung gibt es Sanktionen.

Die Sendekriterien des Programmrats als PDF–Datei.

 


 

Vorgeschichte

Im Sendelizenzantrag, den der Trägerverein von Radio Darmstadt im September 1996 auf einer Mitgliederversammlung beschlossen hat, wird der Programmrat als ein radiointernes Gremium wie folgt definiert:

Der Programmrat besteht aus den Sprecher/innen der Redaktionen und einem Mitglied des Vorstands. Diese/r ist der/die Sprecher/in des Programmrats. Der/die Sprecher/in des Programmrates darf nicht gleichzeitig Sprecher/in einer Redaktion sein.

Der Programmrat erstellt ein Programmschema, verteilt die Sendeplätze und überwacht die Einhaltung der Sendeprinzipien.

Der Programmrat kann auf Antrag Sendezeiten für "Open House"-Sendungen bereitstellen. In diesen Sendezeiten können Themen bearbeitet werden, die nicht durch die Arbeit von Redaktionen abgedeckt werden.

Der Programmrat richtet zur Erledigung seiner Arbeiten – bei Bedarf – Kommissionen ein (Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Programmzeitung), Aus– und Fortbildung usw.).

Alle Sitzungen des Programmrats sind öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Sprecher/innen der Redaktionen und der/die Sprecher/in des Programmrats.

Zehn Jahre später verfügt der Programmrat über keine inhaltlichen Kriterien, auf deren Grundlage er die Einhaltung der Sendekriterien überwachen könnte. Somit gibt es auch keinerlei Vorgaben zur qualitativen Ausrichtung des Senders. In der Praxis bedeutete dies, daß der Programmrat nur durch massiven Druck von außen dazu bewegt werden konnte, sich im Einzelfall inhaltlich mit dem gesendeten Programm auseinanderzusetzen. Eine Überwachung von Sendeprinzipien fand de facto nicht statt. Das Gremium Programmrat beschäftigte sich vornehmlich mit der Verteilung von Sendeplätzen und dem Ausleben persönlicher Ressentiments. Deshalb hat der Vorstand des Trägervereins RadaR e.V. auf seiner Sitzung am 14. Juni 2006 folgende Maßgaben beschlossen, die der Programmrat zu erfüllen hatte:

Der Vorstand stellt fest, dass der Programmrat bereits seit rund 10 Jahren nicht in der Lage ist, die von der damaligen Mitgliederversammung aufgetragene Aufgabe (Überwachen des Programms) nachzukommen und umzusetzen obwohl dies relativ einfach möglich wäre/ist. Die bisherigen Aufgaben beschränken sich auf das Verteilen von Sendeplätzen und die Einteilung der CvD-Plätze. Inhaltliche Diskussionen zum Programm finden so gut wie gar nicht statt.

Der Vorstand fordert den Programmrat daher auf, bis Ende September 2006 Sendekriterien aufzustellen, zu veröffentlichen und diese dann auch zu überwachen. Die Kriterien sollen mindestens folgende Dinge behandeln: Sollte der Programmrat dieser Forderungen nicht nachkommen wird der Vorstand bei der nächsten MV den Antrag stellen, die Überwachung des Programmes und dessen Sendeprinzipien wieder an den Vorstand zurückzugeben, damit dieser der Aufgabe nachgehen kann.

Der Vorstand forderte hiermit dazu auf, Kriterien aufzustellen, mit denen das Programm betrachtet werden kann. Hierbei war nicht an einen Sanktionskatalog gedacht, sondern an Leitlinien, an denen sich die Sendenden und der Programmrat orientieren können. Genügt das Programm den formalen Voraussetzungen? Beherrschen die Sendenden die Studiotechnik und sind sie in der Lage, das Programm technisch sauber zu fahren? Welche Inhalte sollen gesendet werden und an welchen Grundsätzen orientieren sie sich? Ist sinnvoll, was über den Sender gegeben wird, machen sich die Sendenden Gedanken über die Ausgestaltung ihres Programms? Beherrschen die Sendenden die Grundlagen einer anhörbaren Moderation? Wie kann gewährleistet werden, daß die aufgestellten Sendekriterien nachhaltig wirken?

Am 12. Juni 2006 sendete eine Praktikantin der Radiowecker-Redaktion einen Zusammenschnitt der "Ähms" und "Jas" eines Radiokollegen und baute sie in einen neuen Jingle für das Morgenmagazin ein. Urheberrechtlich ist der daraus entstandene Jingle unbedenklich, weil hiermit ein neues Kunstwerk geschaffen wurde. Der Moderator, dessen leicht affektierte "Ähms" und "Jas" geradezu ein Markenzeichen seiner Sendungen sind, war nicht begeistert und bemühte den Programmrat, seiner beleidigten Ehre Genugtuung zu verschaffen. Das Ergebnis dieser Intervention waren die vom Vorstand geforderten Sendekriterien, die sich zwar nicht an den Vorgaben des Vorstandes orientierten, aber Balsam für eine beleidigte Seele darstellten. Monate später, am 16. April 2007, faßte eine Redaktionssprecherin, welche die Sendekriterien bis dato nicht kannte, das Papier als eine Mischung aus emotionaler Befindlichkeit und dem Versuch, diese zu rationalisieren, zusammen.

 


 

Analyse

Die Sendekriterien wurden auf der Programmratssitzung am 11. September 2006 verabschiedet. Als inhaltlich Grundlage dienten zwei mehr oder weniger stichwortartige zusammengestoppelte Thesenpapiere der Musikredaktion und der Redaktion Blickpunkt Gesellschaft. Auf der Programmratssitzung waren die Vorstandsmitglieder Susanne Schuckmann und Markus Lang anwesend. Während die eine zu den Gründungsmitgliedern des Trägervereins zählt und über Erfahrung im Bereich der journalistischen Ausbildung verfügt, ist der andere seit 1997 im Radio tätig, ist langjähriger Redaktionssprecher und war schon von 1999 bis 2002 im Vorstand des Trägervereins. Beide hätten auf der Sitzung erkennen müssen, daß die vorgelegten Thesenpapiere weder den Vorgaben des Vorstandes entsprachen, noch daß sie mit dem geltenden Presserecht vereinbar sind.

Der Programmrat übernimmt mit diesen Sendekriterien unreflektiert die Vorstellungen zweier Redaktionen. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt in der Behandlung des aktuellen Falls, daß Äußerungen von Gerhard Schönberger, ohne ihn zu fragen, neu montiert und gesendet wurden. Das Presserecht läßt exakt diesen Fall zu, weil ansonsten die redaktionelle Freiheit behindert würde. Der Programmrat macht sich das Beleidigtsein von Gerhard Schönberger zu eigen und vergißt dabei, daß die in einem öffentlich zugänglichen Medium gesendeten Beiträge prinzipiell zitierbar sind. Selbstverständlich erlaubt das geltende Presserecht, sich mit gesendeten Beiträgen auseinanderzusetzen und diese zu diesem Zweck auch zu zitieren. Wer sich als Journalistin oder Journalist, und sei es ehrenamtlich, in einem Presseorgan öffentlich äußert, verliert den Schutz der Privatsphäre. Es wäre vollkommen wirklichkeitsfremd, sich öffentlich äußern zu dürfen, ohne daß diese Äußerung der öffentlichen Kritik unterläge. Selbstverständlich ziehen die Moderatorinnen und Moderatoren auch nach Erstellen dieser Sendekriterien über Musiker oder die Journalistinnen anderer Sender her. Offensichtlich gibt es eine heilige Sphäre, die nicht angetastet werden darf. Die Bigotterie besteht darin, über andere zu lästern und sich selbst unangreifbar zu machen. Es gibt jedoch auch eine alternative Interpretation: man und frau möchte sich öffentlich verbreiten dürfen, aber es darf keine und niemand zuhören und dies auch kritisch wahrnehmen. Dementsprechend wurde das Abhören einzelner Sendungen zur qualitativen Bewertung des dort ausgestrahlten Inhalts als unfreundlicher Akt gewertet, geradezu als eine Art Bespitzelung. So als ob der Sender Radio Darmstadt nur heimlich senden würde.

 

Das Image besiegt die Wahrheit

Charakteristisch für diese Sendekriterien ist der darin vorhandene Widerspruch zwischen Image und journalistischer Sorgfaltspflicht. Sofern die Wahrheit imageschädigend sein könnte, darf sie nicht verbreitet werden. Daß diese Interpretation kein Hirngespinst, sondern zwingend der immanenten Logik des Programmrats unterliegt, verdeutlicht folgendes Beispiel. Das damalige Vorstandsmitglied Niko Martin wurde am 12. Februar 2007 vom Programmrat abgemahnt, weil er wahrheitsgemäß darüber berichtet hatte, daß seine Vorstandskollegin und fast alle Vorstandskollegen im Sendehaus anwesend seien, um darüber zu wachen, daß das Sendeverbot gegen Walter Kuhl auch eingehalten wird. Die wahrheitsgemäße Darstellung wurde vom Programmrat nicht bemängelt, sondern, daß der Eindruck entstehen könne, hier werde einem Sendenden die Pistole auf die Brust gesetzt. Und das sei nun einmal imageschädigend. Fazit: wenn die Wahrheit imageschädigend ist, ist sie verboten. Daß hiermit die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt wird, kümmert den Programmrat nicht.

Screenshot Meyers Lexikon
Definition von Image

Der erste Absatz führt als zentrales Merkmal der Sendekriterien ein nirgends näher definiertes Image des Senders und seines Trägervereins ein. Diese Beliebigkeit ist nicht nur symptomatisch, sondern vor allem methodisch bedingt. Gerade weil das Image nicht näher definiert wird, läßt es sich beliebig und damit willkürlich verwenden. Doch was ist ein Image? Meyers Lexikon online definiert den Begriff folgendermaßen [1]:

Image
das, aus der angloamerikanischen Sozialforschung stammender, v. a. im Bereich der Werbepsychologie, Motiv– und Marktforschung verwendeter Begriff, der ein gefühlsbetontes, über den Bereich des Visuellen hinausgehendes Vorstellungsbild bezeichnet, das die Gesamtheit an Einstellungen, Erwartungen und Anmutungserlebnissen umfasst, die subjektiv mit einem Meinungsgegenstand (z. B. einer Persönlichkeit, einem Markenartikel) verbunden sind. Das von einer Person oder einer Personengruppe über sich selbst entwickelte Image wird als Selbstimage, das über andere Personen, Gruppen, soziale Gebilde als Fremdimage bezeichnet.

Die Imagebildung erleichtert einerseits die soziale Orientierung und die Einordnung von sich selbst und anderen in komplizierte soziale Zusammenhänge (Zuordnungsfunktion), sie führt andererseits zu selektiver Wahrnehmung, aber auch zu stereotyper ideologischer Bewertung von Tatsachen (Entlastungsfunktion).

Diese Definition beschreibt ziemlich genau die Funktion der Imageverkündung bei Radio Darmstadt. Bar jeder argumentativen Grundlage wird hier das Gefühlserlebnis eines imaginierten Gemeinschaftskörpers zum Ausdruck gebracht. Bemerkenswert ist hieran vor allem, daß ein nichtkommerzielles Lokalradio sich der Wahrnehmungswelt kommerzieller Dienstleistungen unterwirft. Dies entspricht durchaus der Politik des im April 2006 gewählten Vorstandes, der nicht zufällig ein Ressort Marketing neu eingeführt hat. Die Außendarstellung des Senders soll nicht mehr über reale Tatsachen vermittelt werden, sondern ein mittels eines Bildes, eben des Images, welches der Sender über sich verbreitet. Dieses Bild muß keinesfalls der Wahrheit entsprechen, es reicht aus, wenn sich einzelne Bestandteile der Wahrheit irgendwie in der Außendarstellung finden lassen. So wird in in einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 3. Februar 2007 enthusiastisch das Redesign der neuen Webseite des Senders vorgestellt [2], die noch Monate später mit nur wenigen Informationen, und die auch noch schlecht zusammenkopiert, glänzt. Bis Anfang November war die Vorgängerversion online, die nicht nur aktuelle Informationen zu den Redaktionen und Sendungen beinhaltete, sondern auch laufend durch News rund um den Sender ergänzt wurde. Diese alte Fassung wurde nicht nur von den Besucherinnen und Besuchern der Seite positiv vermerkt, sondern auch von professionellen Medienschaffenden, die hieraus alle Informationen ziehen konnten, welche sie für ihre Arbeit benötigten. Derartige Features werden seit November 2006 vermißt. Dennoch wird immer wieder die tolle neue Homepage über den Sender angepriesen, wahrscheinlich deshalb, weil das Pastelldesign ein hübsches Bild vermittelt und über die nicht vorhandenen Inhalte hinwegtäuschen soll.

Screenshot Artefakt
Visualisiertes Artefakt

Imagefragen ganz anderer Natur, die originär in das Aufgabengebiet des Programmrats fallen, werden hingegen sträflich ignoriert. So werden Sendelöcher, sofern sie überhaupt im Gremium thematisiert werden, als störend empfunden, genauer: die Erwähnung der Sendelöcher. Dasselbe gilt für die mit Einführung der automatisch vom Computer eingespielten Wiederholungssendungen auftretenden Artefakte, die auf einem Hänger des Rechners beruhen. Im Zeitraum Mitte September 2006 bis Mitte Juli 2007 gab es insgesamt mehr als 27 Stunden Sendeloch und (vor allem tagsüber) mehr als 22 Stunden nervtötendes Stotterprogramm [3]. Diese nun wirklich das Image des Senders schädigende Programmstrecken werden jedoch geflissentlich ignoriert. Hieraus läßt sich nämlich weder Kapital für den Sender schlagen, noch lassen sich diese Peinlichkeiten dazu nutzen, auszugrenzende Sendende mit einem Sendeverbot zu belegen. Womöglich ist es sogar so: die Artefakte dürfen mitunter bis zu drei Stunden am Stück erschallen, aber es darf hierüber nicht öffentlich geredet werden. Dem Image abträgliche Probleme werden unter den Teppich gekehrt.

 

Glimpfen und Ballhornen

Die in den Sendekriterien angesprochene "öffentliche Verunglimpfung von Sendenden bei Radar" bezeichnet eine ebenso zwielichtige Sache. Weder wird die Verunglimpfung definiert, noch berücksichtigt, daß Kritik nun einmal für den oder die Kritisierten oftmals eine schmerzliche Angelegenheit ist, die in der Natur der Sache liegt. Gerhard Schönbergers Ausfälle nach der kunstvollen Einbindung seiner eigenen Äußerungen in ein neues Jingle belegen, daß diese rein subjektive Herangehensweise nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist und sich deshalb jeglicher argumentativen Debatte entzieht. Es geht ganz imagegemäß um rein subjektive Befindlichkeiten. Dies führt jegliche vom Vorstand eingeforderte Qualitätsdiskussion ad absurdum, weil jedes Einzelbeispiel einer qualitativen Untersuchung von Programmstrecken das davon betroffene sendende Subjekt kränken könnte. Und genau so, wie das gekränkte Subjekt nicht über sein eigenes Handeln reflektiert und auch nicht reflektieren will, genau so werden öffentliche Bemerkungen über den Zustand des Senders grundsätzlich delegitimiert. Zwar wird oftmals darauf verwiesen, daß Kritik senderintern abzulaufen habe, aber faktisch findet eine derartige Diskussion nicht statt, mehr noch, sie wird systematisch hintertrieben. Der Programmrat verhandelt Ressentiments, aber ist argumentativ unfähig, sich mit dem Sender und seinem Programm konstruktiv auseinanderzusetzen. Der Umgang mit den Sendelöchern und den Artefakten zeigt nur einmal mehr, daß der Programmrat nicht willens ist, seiner 1996 definierten Aufgabe nachzukommen. Es könnte jedoch auch sein, daß exakt dies die Sendeprinzipien sind, die der Programmrat zu überwachen hat. Eine derartige Überwachung empfindet eine Auseinandersetzung über das Programm als schädlich und sanktioniert sie mit einem Sendeverbot.

Anzumerken ist, daß der Programmrat das durch die Artefakte ausgedrückte öffentliches Verballhornen von auf Radar gesendeten Beiträgen überhaupt nicht bemerkt. Derartige Kunstwerke genießen den Schutz der Ignoranz.

Anmaßend verhält sich der Programmrat hingegen, wenn er nicht nur Äußerungen über den Ether (sic!) unterbinden will, sondern auch Äußerungen über Online–, Print– und AVmedien. Woher der Programmrat seine Allmachtsbefugnis nimmt, mag er erst einmal darlegen. Die Zweitverwertung meiner eigenen Beiträge und Sendungen sind meine ureigenste Angelegenheit. Rechtliche Ansprüche des Trägervereins und seines Radios auf meine Beiträge und Sendungen existieren nicht. Dem Programmrat wurde die Aufgabe zugewiesen, sich um das gesendete Programm verdient zu machen, weitere Befugnisse besitzt er nicht. Was ich demnach auf meiner privaten Webseite veröffentliche, geht den Programmrat nichts an. Er könnte sich statt dessen – ganz im Einklang mit den Ausführungen im Lizenzantrag von 1996 – einmal um eine vernünftige Gestaltung der eigenen lobgespriesenen Webseite verdient machen. Daß dieser Programmrat monatelang eine Programmveröffentlichung geduldet hat, die erstens voller inhaltlicher Fehler war und zweitens im Layout ziemlich peinlich daherkam, ist bezeichnend dafür, sich nicht der Verantwortung zu stellen, sondern sich mit Banalitäten zu befassen. Die Herausgabe eines Programmheftes war einmal ureigenste Aufgabe dieses Gremiums, welcher es sich durch verantwortungsloses Nichtstun Anfang 2004 einfach entzogen hat.

Der Begriff verunglimpfen entstammt einer Wortfamilie rund um das Subjekt Glimpf (Wohlwollen). Das deutsche Strafgesetzbuch kennt den Begriff der Verunglimpfung in Bezug auf den Bundespräsidenten, den Staat und seiner Symbole, auf Verfassungsorgane oder das Andenken eines Verstorbenen. Sieht man und frau vom letzten Fall ab, so können wir hierin eine Art Majestätsbeleidigungsparagraphen in demokratisch-rechtsstaatlichem Gewand erkennen. Wann eine Kritik an der Majestät in extreme Herabwürdigung, also Verunglimpfung, umschlägt, ist dem politischen Strafrecht gemäß eine Frage der Opportunität. Hier stellt sich die Frage, welche Majestät denn bei der Abfassung der Sendekriterien gemeint gewesen ist; die Antwort ergibt sich zwingend aus deren Entstehungsgeschichte.

So wie das politische Strafrecht im Falle der Verunglimpfung subjektive Normen ansetzt, die sich einer rationalen Überprüfbarkeit entziehen, so ist dies auch im Falle der Sendekriterien zu betrachten. Wann Kritik in Herabwürdigung umschlägt, wird dem subjektiven Empfinden einzelner Betroffener überlassen, welche mittels der Mobilisierung von Ressentiments Urteile auf der Grundlage der Sendekriterien herbeiführen. Daß dieser Gedankengang alles andere als abwegig ist, hat der Programmrat in seiner ersten Bezugnahme auf die Sendekriterien am 8. Januar 2007 deutlich gemacht. Aufgrund rein subjektiver Befindlichkeiten wurde ein Sendeverbot ausgesprochen, obwohl die beanstandete Sendung rechtlich kaum zu beanstanden sein dürfte. Um zu diesem Resultat zu gelangen, wurde erstens in der Woche zuvor in mehreren Redaktionen mobilisiert und zweitens der Betroffene von dieser Kampagne nicht in Kenntnis gesetzt. Das Urteil wurde gesprochen, bevor der Angeklagte Gelegenheit zur Verteidigung erhielt. Dieses Vorgehen entsprang keiner Ungeschicklichkeit, sondern war bewußt geplant. Das gewünschte Urteil wiederum ließ sich nur auf der Grundlage von Ressentiments herstellen, weil Sachargumente nicht zu finden waren.

Wer das Repressionsinstrument Verunglimpfung einführt, möchte selbst glimpflich, also wohlwollend behandelt werden. Die ganze Selbstspiegelung des Programmrats um das Image des Senders dreht sich darum, daß wenn schon Kritik am Sender, einzelnen Sendungen oder Programmstrecken geäußert werden soll, diese gefälligst glimpflich abzulaufen habe – und damit in der Wirkung verpufft. Daher sind inhaltliche Diskussionen um Programminhalte, sofern sie überhaupt auftreten, in der Regel wirkungslos. Das Faß der gegenseitigen Kritik möchte keine und niemand aufmachen, weil alle Beteiligten im Grunde wissen, auf welch tönernen Füßen das Fundament der Qualität des gesendeten Programms steht.

Die nachgeschobene Anmerkung, es gehe hierbei nicht darum, eine sachlich geführte Diskussion abzuwürgen, soll den Eindruck dieses Papiers vermeiden, es gehe um eine Form inhaltlicher Zensur. Daß es sich jedoch um Zensur handelt, zeigen die bislang einzigen Fälle, in denen diese Sendekriterien herangezogen wurden. Der geselllschaftskritische Redakteur Walter Kuhl erhielt am 8. Januar 2007 für seine Weihnachtssendung vom 25. Dezember 2006 ein im Prinzip unbefristetes Sendeverbot, weil es gewagt hat, dem Auditorium von Radio Darmstadt die Veränderungen der Anmutung des Senders soziologisch zu erklären. Sein Redaktionskollege Niko Martin wurde – wie schon erwähnt – auf der nachfolgenden Programmratssitzung wegen der Verbreitung der Wahrheit abgemahnt.

Die Klarstellung, beleidigende oder gar unsachliche Äßerungen nicht tolerieren zu wollen, bezieht sich implizit auf die davon möglicherweise betroffenen Sendenden bei Radio Darmstadt. Beleidigende oder unsachliche Äußerungen gegenüber Dritten werden sehr wohl bei Radio Darmstadt verbreitet und vom Programmrat toleriert. Und dies ist – im Rahmen des geltenden Presserechts – auch richtig so. Ein nichtkommerzielles Lokalradio wie Radio Darmstadt ist davon befreit, ausgewogen oder pluralistisch zu sein. Gerade die einseitige, von Dritten mitunter als unsachlich empfundene Darstellung ist ein Charakteristikum eines solchen Senders. Dies wird jedoch selbst von den Sendenden bei Radio Darmstadt nicht verstanden, die aufgrund ihrer Fernseh– und Hörfunksozialisation denken, Radio müsse so, also pseudopluralistisch ausgewogen, sein. Wir kommen auf diesen Punkt noch zurück, wenn es bei der Analyse der Sendekriterien um den dort vorzufindenden seltsamen Gedankengang geht, Beschimpfungen seien erlaubt, wenn sie als Kommentar gekennzeichnet werden. Dieser Gedanke besitzt, so absurd er klingt, durchaus eine innere Logik.

Screenshot der Webseite der Musikredaktion von Radio Darmstadt
Webseite der Musikredaktion

Was jedoch meint die Musikredaktion mit dem beleidigenden Tonfall? Die Debatte innerhalb der Redaktionen und des Programmrats, die hier nicht nachgezeichnet werden kann, ergab, daß auch hier das rein subjektive Empfinden zum maßgeblichen Kriterium bestimmt wurde. Egal, was gesagt wird und egal wie es gesagt wird: falls eine Sendende oder ein Sendender das Gefühl hat, gemeint oder gar beleidigt worden zu sein, dann ist das so. Dem reinen Gefühlserlebnis wird die Macht des Faktischen erteilt, wogegen keine rationale Argumentation möglich ist. Wenn also Gerhard S. der Meinung ist, eine bestimmte Passage einer Sendung gelte ihn und er sei hierdurch beleidigt worden, dann ist dies ein ausreichender Grund für eine Intervention des Programmrats. Dieser blanke Irrationalismus bedient die Ressentiments einer Gruppe von Sendenden und läßt sich zur passenden Gelegenheit zielgerichtet mobilisieren.

 

Verlautbarungsjournalismus

Beim folgenden Kriterienblock handelt es sich wahrscheinlich um das Ergebnis eines redaktionsinternen Brainstormings am 7. September 2006. Er beginnt mit einer merkwürdigen Definition des Programmauftrags. Während die Sendelizenz die publizistische Erfänzungsaufgabe von Radio Darmstadt betont und hierbei eindeutig auf die Distributionsmöglichkeit abzielt, dreht die Musikredaktion die Aufgabe des Senders um und definiert sie von der Rezeptionsseite her. In der Sendelizenz wird der Auftrag festgeschrieben, unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen den Zugang zum Sender zu ermöglichen. Nirgends ist dort die Aufgabe zu finden, ein bestimmtes Publikum ansprechen zu müssen. Selbstverständlich gehen sowohl der Gesetzgeber wie die zuständige Landesmedienanstalt davon aus, daß ein Publikum erreicht werden muß. Jedoch wird hierbei weder einer Quote noch einer Anmutung des Senders das Wort geredet. Bei der Orientierung an den Hörerinnen und Hörern handelt es sich daher um ein unreflektiertes Nachplappern medienpolitischer Diskurse, wie sie im kommerziell orientierten Formatradio vorzufinden sind.

Tatsächlich zeigt sich das Programm von Radio Darmstadt jedoch wenig an den Bedürfnissen imaginierter Hörerinnen und Hörer orientiert. Zu bedenken ist, daß außer der im Sender nur marginal zur Kenntnis genommenen Image– und Akzeptanzuntersuchung aus dem Jahr 2000 keinerlei repräsentativ erhobene Erfahrungswerte existieren, die einen Anhaltspunkt abgenem könnten, welche Anmutung des Radios auf eine Akzeptanz des Darmstädter Hörpublikums stößt. Es wird also im luftleeren Raum spekuliert. Was demnach die in den Kriterien der Musikredaktion angführte Floskel

Für die Hörenden senden (also: spricht die Person im Studio die Hörenden auch wirklich an?)

ausdrücken soll, bleibt das Geheimnis der Redaktion. Es mag zwar für den Inhalt einer Sendung relevant sein, die Hörenden auch anzusprechen, aber es gibt keinen Grund, dies auch einzufordern. So ist es durchaus denkbar, das Konzept einer Sendung zu verfolgen, das nicht darauf ausgerichtet ist, die Hörenden auch anzusprechen, sondern sie vor den Kopf zu stoßen, um bestimmte Prozesse anzuregen. Andererseits sind nicht wenige Sendungen und die zugehörigen Moderationen dazu angetan, sich die Frage zu stellen, ob der Moderator oder die Moderatorin überhaupt weiß was er oder sie gerade tut. Moderationen, die aus einem sinnlosen Geplapper von Worthülsen bestehen und sich darauf reduzieren, dazu aufzufordern, dran zu bleiben, ohne daß ersichtlich ist, weshalb, sind leider keine Seltenheit. Doch dieses sinnlose Geschwätz ist hier von der Musikredaktion nicht gemeint. Zwar wäre es hier durchaus nachzuhaken, ob derlei Belanglosigkeiten einen

Mehrwert an Informationen weitergeben (also: was mache ich mit "Grundinformationen"? Interpretiere ich diese? Gebe ich eine Wertung ab? Begründe ich diese?)

doch handelt es sich hierbei wahrscheinlich eher um ein Zusammendampfen einzelner in der journalistischen Klippschule aufgeschnappte Allgemeinplätze:

Relevanz an Information hinterfragen einen Zusammenhang herstellen ("Roter Faden")

Richtig brisant wird jedoch erst der letzte Punkt dieses Kriterienhaufens, denn er zeigt das wahre Selbstverständnis der Musikredaktion und die Ahnungslosigkeit in Bezug auf die journalistische Materie:

An die vier 'W' denken: "Wer" – "Was" – "Wann" – "Wo"

Es ist bezeichnend, daß diese vier journalistischen 'W' ohne Beanstandung bei der Musikredaktion und beim geballten Sachverstand des Programmrats durchgegangen sind. Irgendwer muß einmal etwas von den journalistischen Ws gehört und diese halbgare Information beim musikalischen Brainstorming untergrbracht haben. Allerdings ist hier anzumerken, daß diese Reduktion der journalistischen Ws auf vier – und zwar genau bestimmte: wer, was, wann, wo – dem realen Gehalt mancher Sendungen und des damit verbundenen Selbstverständnisses entspricht. Wer tritt auf? Was ist dort zu hören? Wann geschieht es? Wo findet es statt? Bei der Promotion von Bands, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen ist es auch unerheblich, nach dem Sinn des Ganzen, also dem Warum zu fragen. Wie das Ganze geschieht, ist unerheblich, und die Quelle dessen, was man und frau gerade unreflektiert abliset, wird am besten gar nicht erst verraten, weil dann deutlich wird, daß man und frau sich zum Werbebotschafter einer unbezahlten Promotion hat machen lassen. Es handelt sich also um nicht viel mehr als um Verlautbarungsjournalismus. Die eigene kritische Recherche beschränkt sich darauf, schnell noch einmal kurz vor der Sendung im Internet nachzuschauen, ob es passende Veranstaltungshinweise für die eigene Sendung gibt, aus denen dann nach rein subjektiven Kriterien der eine und nicht der andere ausgewählt wird. Und fällt einer oder einem dann gar nichts mehr ein, dann wird einfach irgendetwas vollkommen Banales und Beliebiges abgelesen.

Damit fällt der Programmrat von Radio Darmstadt weit hinter die Grundlagen des modernen Journalismus zurück, wie sie Ende des 19. Jahrhunderts in den USA formuliert wurden. Ein Blick in das Standardwerk Einführung in den praktischen Journalismus von Walter von LaRoche [4] hätte sowohl der Musikredaktion als auch dem Programmrat gut angestanden. Dort ist über die sieben Ws zu lesen:

Die sieben Ws sind Abkürzungen für wichtige Fragen, die der Nachrichtenmann beantworten muß:
  Wer?
  Was?
  Wo?
  Wann?
  Wie?
  Warum?
  Welche Quelle?

Bei diesen fünf (USA um 1900) bis sieben Ws geht es um die Gestaltung des Nachrichtenanfangs, den Lead. Dieser "gibt Antwort auf die Frage, die das Publikum vermutlich als erste zu dem jeweiligen Thema stellen würde."

Buchcover Walther von LaRoche - Einführung in den praktischen Journalismus
LaRoche – Einführung

Vermutlich hatte der unbekannte Brainstormer der Musikredaktion nicht die Funktion der fünf bis sieben Ws gemeint, eine Nachricht in einem Lead sinnvoll zusammenzustellen. Er ging wahrscheinlich davon aus, daß das, was immer er seinen Hörerinnen und Hörern vermitteln wollte, mittels dieser Ws zu strukturieren ist. Wenn er hierbei nur auf die vier Ws wer, was, wann und wo kommt, dann zeigt sich hieran das beschränkte musikredaktionelle Verständnis journalistischer Arbeit. Ein Musikredakteur, so scheint es, spielt seine Musik und liest hierzu ein paar Basisinformationen vor. Dieses Verständnis von Musik ohne Inhalt spiegelt sich im Unverständnis der kritischen Reflexion des eigenen Tuns wider. Die Musikredakteure (und ganz wenigen Musikredateurinnen) scheinen ihre Musik nicht kritisch hinterfragen zu können, weil sie sich und ihr Tun dann womöglich ebenso infrage stellen müßten. Hier paßt die Form zum Inhalt: wir spielen Musik und fragen nicht danach, wozu sie gut sein soll, welchen Sinn sie vermittelt, welche Funktion sie im Musikbusiness besitzt und welche ideologische Aufgabe der Musik im neoliberal gefärbten Spätkapitalismus zukommt. Diese offensichtliche Widerspruch zum Statut der Musikredaktion wird weder erkannt noch thematisiert. Man und frau spielt Musik um der Liebe zur eigenen Musik willen und möchte sie weder kritisch beleuchten noch zur Kritik an den herrschenden Verhältnissen nutzen. So verkommt die Präsentation von Musik zum bloßen Abdudeln – und hierzu benötigt man und frau tatsächlich nur vier Ws. Alles andere wäre unnötiger Ballast, mit dem man und frau sich nicht weiter belasten und befassen möchte. Diese Aussage gilt nicht für alle Musikredakteure, aber für die meisten.

Der Programmrat hat am 11. September 2006 dieses eingeschränkte journalistische Selbstverständnis der Musikredaktion ohne Vorbehalt übernommen. Hiermit positioniert sich der Programmrat als Sprachrohr derjenigen, die den Sender nicht als eine Form alternativer, emanzipierender und provozierender Medienöffentlichkeit betrachten, sondern als ein Medium all derer, die zeigen möchten, daß sie auch ein derartiges Programm gestalten können, wie sie es aus dem öffentlich-rechtlichen und eher noch aus dem privat-kommerziellen Hörfunk kennen. Der Verzicht auf due drei übrigen Ws verleiht dem Sender seine eigene Note: wenn es an Inhalten mangelt, vor allem an eigenen, selbst recherchierten, dann spielen wir halt Musik. Und da wir ansonsten nichts zu sagen haben, sagen wir das auch: "Wir machen weiter mit Musik." Dieser Satz ist die Bankrotterklärung jeglicher reflektierten Handlung eines medienkompetenten Redakteurs und seiner Technikerin.

 

Kommentierte Beschimpfungen

Die Vorstellungen der Musikredaktion werden mit drei Spiegelstrichen präzisiert. Man und frau möge möglichst deutlich sprechen, klare Sätze formulieren und Beschimpfungen vermeiden. Merkwürdig erscheint die nachgeschobene Ergänzung, daß doch geschimpft werden darf, wenn es unbedingt nötig sei. Dies müsse dann deutlich als "Kommentar" gekennzeichnet werden.

Nun unterliegen Beschimpfungen im medienrechtlichen Raum immer dem Persönlichkeitsrecht des oder der Beschimpften. Hier gibt es also kaum Spielraum für eine Handlung, die jederzeit justiziabel ist. Wer sich nicht vor Gericht wiedersehen will oder zumindest eine Unterlassungserklärung erhalten möchte, tut gut daran, auf jegliche Form der Beschimpfung zu verzichten. Was also mag sich die Musikredaktion bei dieser Passage gedacht haben?

Auch hier sind wir mit einem sehr einfältigen Verständnis journalistischer Arbeit konfrontiert, das aus einer falsch verstandenen Trennung zwischen Nachricht und Kommentar herrührt. So sinnvoll es in bestimmten Zusammenhängen sein mag, Nachrichten von Kommentaren zu trennen, so wenig durchdacht ist dieses Konzept, wenn unkritisch davon ausgegangen wird, Nachrichten seien etwas Objektives, das streng von subjektiven Meinungen getrennt gehalten werden müsse. Wer auf Gesellschaftskritik verzichtet und die vorherrschenden Verhältnisse als gegeben akzeptiert, verabsolutiert die offenziellen Verlautbarungen als objektive. Es gibt jedoch keine objektive Nachricht an sich. Jede Nachricht reflektiert die subjektive Auswahl des Medienbetriebs und die subjektive Prä,sentation in gleich welchem Medium. Sie reflektiert durchaus die Position und Meinung derjenigen, die sie als objektive verkünden. Insofern ist sie selbst eine subjektiv gefärbte Äußerung, die ihrerseits der kritischen Reflexion bedarf.

Wenn die Musikredaktion hiervon die subjektive Äußerung getrennt wissen will, geht sie diesem pseudoobjektiven Verständnis von Journalismus auf den Leim. Daraus folgt fast schon zwangsläufig, daß eine subjektiv geäußerte Meinung etwas sein muß, was den objektivierten Medienbetrieb angreift. Mit der Beschimpfung, die – wenn sie unbedingt notwendig ist – als Kommentar gekennzeichnet und damit von der Nachricht getrennt gehalten werden muß, ist nichts weiter als eine Meinungsäußerung gemeint. Warum ist eine Meinungsäußerung nach den Vorstellungen der Musikredaktion etwas, das am besten nicht vorkommt? Nun, wer sich auf vier journalistische Ws stützt und außer der objektivierbaren Information des Wer, Was, Wann und Wo nichts kennt, muß eine subjektive Meinungsäußerung als etwas Negatives ansehen, also als eine "Beschimpfung". Folgerichtig ist jede Kritik an sich schädlich, erst recht, wenn sie die eigenen Strukturen und die eigene Radioarbeit betrifft.

 

Sorgfalt und Einfalt

Pegelmesser in Sendestudio 1
Sendecomputer, übersteuert

Neben den unausgegorenen Kriterien der Musikredaktion hat auch die Redaktion Blickpunkt Gesellschaft etwas zu den Sendekriterien des Programmrats beigesteuert. Schon der erste Gesichtspunkt ist so banal wie nichtssagend. Selbstverständlich sollte die journalistische Sorgfaltspflicht beachtet werden. Aber da, wo dies näher auszuführen wäre, wird wild herumgesprungen. "Es muß bekannt und öffentlich zugänglich sein, wer die Sendeverantwortung hat." Und wer hat sie nun? Warum wird dies in den Sendekriterienn nicht festgeschrieben? Und ehe die aufgeworfene Frage beantwortet ist, werden wir unvermittelt mit dem nächsten Kriterium konfrontiert, nämlich die Pegeldisziplin zu beachten.

Auch hier fehlt jegliche Festlegung dessen, was die Pegeldisziplin ausmacht. Insofern ist es wenig verwunderlich, wenn unsere Sendenden vor sich hinpegeln, wie sie lustig sind, unsere Sendeautomation die Audiofiles mit einem undefinierten Pegel einspeist, die nirgends auf das Mischpult und seine Einstellungen abgestimmt ist, und ansonsten darauf vertraut wird, daß der Kompressor/Limiter auf dem Dach der Hochschule Darmstadt aus diesem Klangbrei schon die richtigen Schlüsse ziehen wird. Eine radiointerne Erziehung zu einem adäquaten und auf die jeweiligen Sendeformate angepaßten Pegelverhalten findet nicht statt. Es wird blind auf eine Technik vertraut, die wenig verstanden wird. Obwohl bekannt ist, daß einzelne Sendende munter im roten Bereich vor sich hin senden, während andere sich krampfhaft bemühen, möglichst nicht verstanden zu werden, bietet dies alles für den Programmrat keinerlei Veranlassung dafür, eine entsprechende Ausbildungsoffensive einzuleiten und Kriterien zu entwickeln, an denen sich die Sendenden orientieren könnten. Mehr noch – es wurde mit finanzieller Förderung der LPR Hessen ein Gerät angeschafft, das genau diese erzieherische Wirkung ausüben könnte, doch es vergammelt – zudem falsch angeschlossen – unsichtbar im Flur des Senders vor sich hin. [5]

Leistungspegelmesser mit seltsamen Werten
Leistungspegelmesser, falsch verkabelt

Daß wir es bei den Einfällen der Redaktion Blickpunkt Gesellschaft allein mit einer schnell zusammengestoppelten Stichwortsammlung zu tun haben, zeigt der nächste Punkt, der mit dem vorangegangenen nicht das geringste zu tun hat: "Keine Schelte über den Äther! Konflikte werden über den –> Vermittlungsausschuß geregelt."

Hier finden wir die Angst der Sendenden vor der eigenen Courage wieder. Anstatt zu begreifen, daß sie als Moderatorinnen und Redakteure am Mikrofon nicht nur öffentlichkeitswirkmächtig sind, sondern auch der Kontrolle dieser Öffentlichkeit unterliegen, gehen sie davon aus, daß sie und ihre Sendungen außerhalb jeglicher Kritik sind. Alternative Medien, wie sie nichtkommerzielle Lokalradios sind, leben von der lebendigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Umfeld und der Auseinandersetzung innerhalb der eigenen Struktur, die durchaus öffentlich ausgetragen werden darf. Wenn das Kennzeichen alternativer Medien die emanzipatorische Kritik an den herrschenden Zuständen ist – und der Lizenzantrag von 1996 hat sich so verstanden –, dann kann es nicht sein, daß das eigene Medium von dieser Kritik (und Selbstkritik) ausgenommen wird. Es spricht doch nichts dagegen, wenn unterschiedliche Positionen zu was auch immer auch über den Sender ausgetragen werden!

Was für ein hasenfüßiges Selbstverständnis herrscht denn, wenn die Sendenden Angst davor haben, sich im öffentlichen Raum bewähren zu müssen? Im Gegensatz zu den brutalstmöglich organisierten kommerziellen Medienbetrieben verliert hierbei keine und niemand den Arbeits– oder Sendeplatz. Es mag ja sein, daß das eigene Ego Schaden nimmt, wenn es öffentlich kritisiert wird. Aber wer sich mit der gebotenen Sorgfalt und inhaltlichen Klarheit positioniert, muß doch keine Angst vor der Auseinandersetzung haben. Daraus folgt umgekehrt: wer nichts zu sagen hat und mitunter nur darauf losplappert, dabei vielleicht noch wahnsinnig wichtige Banalitäten aus dem Internet abliest, hat womöglich ein berechtigtes Interesse daran, nicht über den Sender gescholten zu werden. Nichts anderes verbirgt sich hinter diesem Spiegelstrich der Redaktion Blickpunkt Gesellschaft. Es ist die Angst davor, daß der nackte Kaiser als solcher erkannt wird. So entsteht das eigene Selbstverständnis von pseudoredaktioneller Arbeit im Vakuum des Nichthinterfragbaren. Zudem ist es eine Lebenslüge des Senders, eine öffentliche Kritik ließe sich durch interne Mechanismen verhindern. Die mehr als zehn Jahre Dausersendebetrieb von Radio Darmstadt zeichnen sich nicht zuletzt dadurch aus, daß eine interne Diskussion um Sendeinhalte, Sendekonzepte und die Sinnhaftigkeit des eigenen Tuns konsequent vermieden wurde. Ein inhaltliches Papier, das die Erfahrungen von zehn Jahren RadaR reflektieren würde, fehlt – und das aus gutem Grund. Wer einfach vor sich hinsendet, möchte nicht, daß sich an diesem zustand etwas ändert. Wer das anders sieht, wird mit den wohlfeilen Methoden der Mehrheitsentscheidung und Abstrafung ausgegrenzt.

MiniDisc-Geräte in Sendestudio 1
MiniDisc-Abspielgeräte in Studio 1

Zu den journalistischen Grundrechten gehört es, aus Beiträgen Dritter zu zitieren oder derartige Zitate in neue künstlerische Formen zu kleiden. Wie weit das Recht reicht, aus Werken Dritter zu zitieren, ist nicht immer klar abzugrenzen. Unzweifelhaft ist jedoch die Möglichkeit des Kleinzitats, also Auszüge aus einem anderen Werk zu verwenden. Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich auch dann, wenn es sich um zitierfähige Stellen aus dem Kolleginnen– und Kollegenkreis handelt. Zu welchem Zweck das Zitat verwendet wird, geht den Zitierten oder die Zitierte erst einmal nichts an. Ganz anders sieht dies der Programmrat, der seine Sendenden davor geschützt wissen will, aus dem Vakuum des Nichthinterfragbaren herausgerissen zu werden. Im etwas doppeldeutigen Deutsch der Redaktion Blickpunkt Gesellschaft wird dies so benannt:

Es werden nur autorisierte Beiträge von sendenden Mitgliedern gesendet, d. h.: Vorher muß die Erlaubnis des betreffenden Mitglieds eingeholt werden. Bei Nichteinhaltung gibt es Sanktionen.

Natürlich bedeutet der erste Satz nicht das, was er semantisch besagt. Es dürfen auch andere Beiträge als die von sendenden Vereinsmitgliedern ausgestrahlt werden; dies ist sogar die Regel. Die Redaktion Blickpunkt Gesellschaft bastelt sich unter Umgehung des Presserechts bzw. des Urheberrechts eine eigene heilige Sphäre, in der es faktisch unmöglich ist, sich auf den Sinn oder Unsinn der eigenen Kolleginnen und Kollegen zu beziehen. Gerade im Radio ist eine Umschreibung des Sachverhalts wenig sinnvoll, da sich das radiophone Gestaltungsmittel der Aufzeichung eines bereits gesendeten Beitrags als Zitat geradezu aufdrängt. Mit der Maßgabe, sich der Einwilligung zu versichern, wird jede Kritik am gesendeten Werk unmöglich gemacht. Geradezu typisch für diese Denkweise des Programmrats ist das Erstaunen der Anwesenden, als ich kein Problem darin sah, wenn meine Beiträge von anderen Sendenden bei Radio Darmstadt öffentlich kritisiert würden oder sich damit auseinander gesetzt würde. Das überstieg den Horizont der Anwesenden der Programmratssitzung am 12. Februar 2007. Dies beweist nur ein weiteres Mal, daß diese Entscheidungsträger und Redaktionssprecherinnen ihr eigenes Medium nicht verstanden haben.

 

Fazit

Die Sendekriterien, die sich der Programmrat am 11. September 2006 gegeben hat, sind ein Hohn auf das geltende Presserecht. Sie geben die kleingeistige Gedankenwelt eines Gremiums und seiner Mitglieder wieder, die sich im öffentlichen Raum keiner Kritik ausgesetzt sehen möchten. Sie opfern hierbei die Grundlagen der journalistischen Soregfaltspflicht zugunsten eines nicht näher definierten, aber im Kern dennoch erkennbaren Images. Um ihren Schein zu wahren, wird den Sendenden untersagt, sich öffentlich auch außerhalb des Senders und seiner Zugriffsmöglichkeiten in einem Sinne zu äußern und zu betätigen, der dem Programmrat nicht gefällt. Objektive Kriterien werden subjektiven Befindlichkeiten untergeordnet. Eine ernsthafte Auseinandersetzung über das eigene Handeln oder eine Vision dessen, was nichtkommerzielles Lokalradio als Besonderheit legitimiert, sind nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Der eigene Horizont reicht nicht über den Tellerrand der eigenen Sendung hinaus. Ausführungen zur eigenen gesellschaftspolitischen Verortung fehlen folglich gänzlich. Der Auftrag des Vorstands, sich inhaltlich mit der eigenen Rolle und dem Programm von Radio Darmstadt auseinanderzusetzen, wurde verweigert; statt dessen liegt nun eine Ansammlung zum Teil disparater Einzelbestimmungen vor.

Screenshot von der Kalenderblatt-Webseite der Deutschen Welle
Die Quelle abgekupferter Kalenderblätter

Folgerichtig finden die Sendekriterien keine Anwendung bei den seit September 2006 vermehrt beobachtbaren Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Das ungehemmte Abkupfern von Texten Dritter ohne Quellenangabe, Urheberrechtsverletzungen oder die mangelnde Pegeldisziplin sind genauso Standard wie zunächst prosperierende Sendelöcher und – seit März 2007 – der Verlaß auf eine Sendeautomation, welche die Hörerinnen und Hörern mit zeitlich weitgehend vorhersagbaren Hängern des Sendecomputers beglückt. Anstatt sich mit diesen Problemen zu befassen, werden die Sendekriterien dazu benutzt, diejenigen mundtot zu machen, die zuvor weitgehend allein damit standen, bei Radio Darmstadt qualitative Verbesserungen einzuführen. Diese, so scheint es, sind nicht gewollt: die Verbesserungen genauso wie diejenigen, welche sie einfordern.

Aus dem Dokument geht genauso wenig wie aus dem zugehörigen Protokoll der Programmratssitzung vom September 2006 hervor, welchen Charakter diese Sendekriterien besitzen sollen. Handelt es sich um Richtlinien für die Sendenden, handelt es sich um einen Katalog strafbewehrter Einzelpunkte? So sehr das erstere zu begrüßen wäre, vor allem dann, wenn diese Sendekriterien auch so etwas wie Sinn vermitteln würden, so wenig tauglich ist letzteres. So unklar sich das Papier selbst präsentiert, so unklar ist seine Intention. Nur eines ist klar: man und frau kann bei Bedarf hiermit ungehemmt Politik betreiben. Dem Sender kommen die Ergebnisse dieses Handelns jedenfalls nicht zugute.

Auf der Programmratssitzung im April 2007 hat der Verfasser dieser Dokumentation sehr bewußt das Mittel gewählt, den Urheber derart unsinniger Sendekriterien lächerlich zu machen. Mehrfache inhaltliche Argumentationen gegen diese Ansammlung unausgegorenen Gedankenguts waren zuvor standhaft ignoriert und ausgesessen worden. In der Konfrontation mit dem eigenen beschlossenen Unfug, insbesondere bei den journalistischen Ws und den kommentierten Beschimpfungen, blieb dem Programmrat nichts anderes übrig, als die Unvollkommenheit dieser Sendekriterien anzuerkennen. Diese sollten nach einer Diskussion in den Redaktionen überarbeitet werden. Drei Monate später ist hiervon nichts zu erkennen. Hierzu paßt, daß die meisten Sendenden nicht einmal die im September 2006 Sendekriterien kennen. Eine offensive und transparente Informationspolitik, die eine Diskussion über den Sinn und Unsinn im Sendehaus ermöglichen würde, sieht anders aus.

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Eingesehen am 10. Juni 2007.

[2]   Sebastian Weissgerber schreibt hierzu in der Frankfurter Rundschau: "Auch eine neue Internetseite soll noch diese Woche online gehen." Die Aussage stimmt, auch wenn sie nicht das erbärmliche Bild dieses Online-Auftritts vermittelt.

[3]   Um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen: der Begriff des Stotterns ist nicht diskriminierend gemeint. Er beschreibt jedoch exakt das Hörerlebnis, wenn sich der Sendecomputer aufhängt [mp3]. Es wäre hingegen nichts dagegen einzuwenden, wenn Menschen mit Sprachschwierigkeiten ein nichtkommerzielles Lokalradio dazu nutzen, sich zu artikulieren.

[4]   Darstellung und Zitate nach der 9. Auflage 1985, hier vor allem die Seiten 76 bis 86.

[5]   Dies ist umso erstaunlicher, wenn wir bedenken, daß Technikvorstand Benjamin Gürkan eigens für dieses Gerät eine brauchbare Beschreibung [pdf] zusammengestellt hat.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 27. März 2008 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007, 2008. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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