Zugang ohne Briefkasten
Sendungs-CD erheischt Zugang

Radio Darmstadt

Pressemitteilung vom 18. November 2008

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen oder gar des gesamten Radioprojekts ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Am 3. November 2008 wurde die Sendelizenz des Trägervereins von Radio Darmstadt seitens der LPR Hessen bis Ende 2012 verlängert. Begründet wurde die Entscheidung damit, daß nach detaillierter Prüfung die Zugangsoffenheit zum Sender als gegeben anzusehen sei. The proof of the pudding is in the eating. Und siehe da: es schmeckt nicht!

»» Zur Pressemitteilung der LPR Hessen vom 3. November 2008.

»» dpa-Meldung am 4. November 2008.

»» Darmstädter Echo am 4. November 2008.

»» Frankfurter Rundschau am 4. November 2008.

Sollte der Rechtsanwalt des Trägervereins dieses Senders auch diese Dokumentationsseite für Schmähkritik halten, wäre er gut beraten, seiner Mandantschaft zu empfehlen, in Zukunft mehr Wert auf die ungestörte Ausstrahlung eingereichter Sendungs-CDs zu legen.

 


 

Pressemitteilung

0:2 – Wie Zugangsoffenheit bei Radio Darmstadt ad absurdum geführt wird, Teil II

Pressemitteilung, 18. November 2008

*** Radio Darmstadt: Erneut Störung der Ausstrahlung einer eingereichten Sendung *** Zugangsoffenheit besteht weiterhin nur auf dem Papier ***

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem am 3.11.2008 die Versammlung der LPR Hessen „nach detaillierter Prüfung“ beschlossen hat, daß die Zugangsoffenheit bei Radio Darmstadt gegeben sei, können wir nun allwöchentlich die „geprüften Details“ überprüfen.

Wie zu erwarten war, scheiterte auch der zweite Versuch, Zugangsoffenheit zu realisieren, an den Zugangsbedingungen bei Radio Darmstadt.

Zum wiederholten Male wurde eine Sendung von einem reparatur­bedürftigen CD-Player abgespielt. Mitten in der Sendung hüpfte das Abspielgerät auf eine andere Spur und zerstörte den Argumentationsgang des gesprochenen Wortes.

Das Zwischenergebnis nach dem 3.11.2008 lautet:
Eingereichte Sendungen: 2
Korrekt abgespielte Sendungen: 0

Der Sachverhalt ist sowohl den Verantwortlichen bei Radio Darmstadt als auch der hessischen Landesmedienanstalt bekannt. Beide sehen offensichtlich keinen Grund zum Eingreifen. So verkommt Zugangsoffenheit zu einem schlechten Witz.

(Für die Printmedien: Stellen Sie sich einen Artikel in Ihrer Zeitung vor, bei dem bei etwa der Hälfte aller Artikel aufgrund einer mangelhaften Technik entweder ganze Absätze verschluckt oder doppelt ausgespuckt werden. Um zur Verwirrung beizutragen, geschieht dies nicht absatzweise, sondern mitten im Fließtext.)

Zugangsoffenheit bei Radio Darmstadt bedeutet demnach nach den geprüften Maßgaben der LPR Hessen, eine Sendung so zu gestalten, daß die vorhersehbare Unzuverlässigkeit des CD-Players zur Sendeminute 34 umgegangen wird. Die Absurdität dieses Vorgangs sticht ins Auge.

Dieser Vorfall reiht sich nahtlos in eine lange Liste ähnlicher Vorfälle ein, bei denen eingereichte Sendungen gar nicht, zu spät, unvollständig, mit Musik unterlegt oder mit Aussetzern eines CD-Players versehen abgespielt worden sind. Die diesbezügliche „Fehlerrate“ liegt für dieses Jahr bei über 50% alleine bei den von mir eingereichten Sendungen.

Am kommenden Mittwoch (19.11.2008) erhält Radio Darmstadt eine erneute Chance, seine „Zugangsoffenheit“ zu beweisen. Wir dürfen gespannt sein.

 

Zum Hintergrund: Der Vorstand von RadaR e.V. versuchte in den Jahren 2006/07 mit Hilfe von zum Teil offen rechtswidrigen Vereinsausschlüssen, Sende- und Hausverboten [1], mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder von der Nutzung des Darmstädter Lokalradios fernzuhalten. Dies führte im Dezember 2007 zu einer Entscheidung der LPR Hessen, die Lizenz nur um ein Jahr zu verlängern, um sich die Auswirkungen dieser Maßnahmen näher anzuschauen. Obwohl sich ein Jahr später nichts verändert hatte, befand die LPR Hessen nun, es sei doch alles in Ordnung. Eine detaillierte Dokumentation dieser Geschehnisse findet sich seit Oktober 2007 im Internet.

Das Hessische Privatrundfunkgesetz verpflichtet die sieben in Hessen eingerichteten nichtkommerziellen Lokalradio zur Zugangsoffenheit. Hierfür werden die Trägervereine dieser Lokalradios mit Fördermitteln in Höhe von jährlich rund 70.000 Euro bezuschußt. Die Mittel entstammen einem den Landesmedienanstalten zugewiesenen Anteil an den Rundfunkgebühren.

Nach der nun vorliegenden „geprüften“ Definition der LPR Hessen bedeutet „zugangsoffen“, wenn eine im Sender unerwünschte Person am heimischen Rechner eine Sendung zusammenstoppeln muß und diese dann auf CD einreichen „darf“.

Mehr zu der Unfähigkeit von Radio Darmstadt, eingereichte Sendungen ordentlich abzuspielen, findet sich ebenfalls im Internet unter https://www.waltpolitik.de/radiodar/radar828.htm.

 

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kuhl

[Es folgen die Kontaktdaten.]

 

Hintergründe

Die eingereichte Sendungs-CD konnte nicht in den Briefkasten von Radio Darmstadt eingeworfen werden, da dieser durch unsachgemäßen Posteinwurf verstopft war und sich dessen Klappe nicht öffnen ließ. Nicht einmal an dieser Stelle funktioniert die Zugangsoffenheit. Da sich zudem keine Person im Sendehaus aufgehalten hat (siehe Foto oben rechts, rotes Licht der Überwachungstechnik), mußte die CD an einer Stelle deponiert werden, wo sie a) nicht zu übersehen war und b) eine gewisse Hoffnung bestand, daß sie nicht verloren geht oder zertreten wird. Wahrscheinlich handelt es sich auch hierbei um „detailliert geprüfte“ Zumutungen, welche Zugangsoffenheit erst so richtig entstehen lassen. Da bleibt einem nur noch galliger Sarkasmus.

Eine sorgfältige Analyse des aufgezeichneten Sendung ist in der Lage, die Schwachstellen des Sendeablaufs bei Radio Darmstadt eindeutig zu belegen. Die Dokumentation des Verhaltens des eingesetzten CD-Players hätte einen verantwortungsbewußten Technikvorstand dazu animiert, das Gerät aus dem Verkehr zu ziehen. Dies geschieht jedoch nicht. Ob die sich hierin spiegelnde Ignoranz und Untätigkeit Absicht oder Methode hat, ist unerheblich. Es zählt das Resultat.

Die Problematik wird ausführlich auf meiner Dokumentationsseite Das Minute 34-Syndrom besprochen.

Screenshot der Audiofiles

Das Bild zeigt die visualisierte Darstellung der entscheidenden Sequenz in den Audiodateien, oben die gesendete Fassung, unten die original eingereichte Sendung. Wir können hierin die Verdopplung von etwa 14 Sekunden erkennen. Diese zusätzlich ausgestrahlten 14 Sekunden sind durch einen Sprung des Lasers im verwendeten CD-Player entstanden.

 

ANMERKUNGEN

 

Mittels eines Klicks auf die Nummer der jeweiligen Anmerkung geht es zur Textpassage zurück, von der aus zu den Anmerkungen verlinkt wurde.

 

»» [1]   Die am 13. September 2006 ausgesprochenen Vereinsausschlüsse mißachteten die Rechte zweier Vereinsmitglieder auf rechtliches Gehör. Dessen war sich die damalige Vorstandsmehrheit sehr wohl bewußt. Um ein entsprechendes Gerichtsurteil abzuwenden, wurden diese Vereinsausschlüsse einige Monate später zurückgezogen. Zwei der drei am 8. Januar 2007 ausgesprochenen Sendeverbote waren so offensichtlich rechtswidrig, daß schon wenige Tage später ein entsprechender rechtlicher Hinweis der LPR Hessen erging. Die drei Sendeverbote wurden jedoch erst neun Monate später, im Oktober 2007, zurückgezogen, nachdem Vertreter der LPR Hessen dem Verein im persönlichen Gespräch vor Ort verdeutlicht hatten, daß der Verein damit seine Sendelizenz gefährde. Hinsichtlich der Hausverbote sind Klagen vor dem Amtsgericht Darmstadt anhängig.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 25. November 2008 aktualisiert. Links auf andere Webseiten bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2008. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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