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Radio Darmstadt

Pressemitteilung vom 11. November 2008

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen oder gar des gesamten Radioprojekts ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Am 3. November 2008 wurde die Sendelizenz des Trägervereins von Radio Darmstadt seitens der LPR Hessen bis Ende 2012 verlängert. Begründet wurde die Entscheidung damit, daß nach detaillierter Prüfung die Zugangsoffenheit zum Sender als gegeben anzusehen sei. The proof of the pudding is in the eating. Und siehe da: es schmeckt nicht!

»» Zur Pressemitteilung der LPR Hessen vom 3. November 2008.

»» dpa-Meldung am 4. November 2008.

»» Darmstädter Echo am 4. November 2008.

»» Frankfurter Rundschau am 4. November 2008.

Sollte der Rechtsanwalt des Trägervereins dieses Senders auch diese Dokumentationsseite für Schmähkritik halten, wäre er gut beraten, seiner Mandantschaft zu empfehlen, in Zukunft mehr Wert auf die ungestörte Ausstrahlung eingereichter Sendungs-CDs zu legen.

 


 

Pressemitteilung

Erneut versagt – Wie die von der LPR Hessen „detailliert geprüfte Zugangsoffenheit“ bei Radio Darmstadt erneut ad absurdum geführt wird

Pressemitteilung, 11. November 2008

*** LPR Hessen: Zugangsoffenheit per Beschluß konstruiert *** Weiterhin Realität: Eingereichte Sendung nicht ordungsgemäß gesendet *** Die Fakten: Störung von über 40% der 2008 eingereichten Sendungen *** Fazit: RadaR kann Zugangsoffenheit nicht gewährleisten ***

*** Mit Bezug zu den jeweiligen Lokalausgaben am 4. November 2008. ***

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Montag (3.11.2008) beschloß die Versammlung der LPR Hessen „nach detaillierter Prüfung“, daß die Zugangsoffenheit bei Radio Darmstadt gegeben sei – und verlängerte die Sendelizenz des Trägervereins RadaR e.V. um weitere vier Jahre.

Tatsächlich lag der LPR Hessen jedoch ein über 200-seitiges Dossier vor, welches das Gegenteil zur „detailliert geprüften Zugangsoffenheit“ belegt.

Und so kam es am gestrigen Montagnachmittag, wie es kommen mußte:

Schon die allererste Sendung, die nach der „geprüften“ Zugangsoffenheit auf CD eingereicht wurde, wurde nicht ordnungsgemäß abgespielt.

Die „Zugangsoffenheit“ von Radio Darmstadt besteht am gestrigen Montagnachmittag darin, daß eine eingereichte Sendung, zu deren Ausstrahlung der Sender in vollem Umfang verpflichtet ist, ein weiteres Mal mitten in der Sendung unterbrochen wurde. Stattdessen wurde Musik eingespielt.

Hier liegt ganz offensichtlich seitens RadaR die Unfähigkeit zum ordnungsgemäßen und lizenzgerechten Sendeablauf vor.

(Für die Printmedien: Wie würde es Ihnen gefallen, wenn Ihre Artikel nach, sagen wir mal, 80% des Textes durch wirre Buchstaben- und Zahlenkolonnen ersetzt würden? Und das bei zwei von fünf Ihrer Artikel.)

Dieser Vorfall reiht sich nahtlos in eine lange Liste ähnlicher Vorfälle ein, bei denen eingereichte Sendungen gar nicht, zu spät, unvollständig, mit Musik unterlegt oder mit Aussetzern eines CD-Players versehen abgespielt worden sind. Die diesbezügliche „Fehlerrate“ liegt für dieses Jahr bei über 40% alleine bei den von mir eingereichten Sendungen.

Die Verantwortlichen von RadaR wurden zweimal ausdrücklich aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derart eingereichte Sendungen auch fehlerfrei ausgestrahlt werden. Mit dem gestrigen Vorfall tritt die Ignoranz des Senders deutlich zu Tage. Probleme werden nicht behoben, sondern ausgesessen.

Hierbei von „detailliert geprüfter“ Zugangsoffenheit zu sprechen, entspricht ganz offensichtlich nicht den Tatsachen. Vielleicht meint die LPR Hessen damit aber auch bloß, daß der Zugang offen dafür ist, etwas einzureichen, was anschließend nach Maßgaben der Unfähigkeit und/oder Schikane gesendet werden kann – oder auch nicht.

Am kommenden Montag (17.11.2008) erhält Radio Darmstadt eine erneute Chance, seine „Zugangsoffenheit“ zu beweisen. Wir dürfen gespannt sein.

 

Zum Hintergrund: Der Vorstand von RadaR e.V. versuchte in den Jahren 2006/07 mit Hilfe von zum Teil offen rechtswidrigen Vereinsausschlüssen, Sende- und Hausverboten [1], mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder von der Nutzung des Darmstädter Lokalradios fernzuhalten. Dies führte im Dezember 2007 zu einer Entscheidung der LPR Hessen, die Lizenz nur um ein Jahr zu verlängern, um sich die Auswirkungen dieser Maßnahmen näher anzuschauen. Obwohl sich ein Jahr später nichts verändert hatte, befand die LPR Hessen nun, es sei doch alles in Ordnung. Eine detaillierte Dokumentation dieser Geschehnisse findet sich seit Oktober 2007 im Internet.

Das Hessische Privatrundfunkgesetz verpflichtet die sieben in Hessen eingerichteten nichtkommerziellen Lokalradio zur Zugangsoffenheit. Hierfür werden die Trägervereine dieser Lokalradios mit Fördermitteln in Höhe von jährlich rund 70.000 Euro bezuschußt. Die Mittel entstammen einem den Landesmedienanstalten zugewiesenen Anteil an den Rundfunkgebühren.

Nach der nun vorliegenden „geprüften“ Definition der LPR Hessen bedeutet „zugangsoffen“, wenn eine im Sender unerwünschte Person am heimischen Rechner eine Sendung zusammenstoppeln muß und diese dann auf CD einreichen „darf“.

Mehr zu der Unfähigkeit von Radio Darmstadt, eingereichte Sendungen ordentlich abzuspielen, findet sich ebenfalls im Internet unter https://www.waltpolitik.de/radiodar/radar828.htm.

 

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kuhl

[Es folgen die Kontaktdaten.]

 

Hintergründe

Eine sorgfältige Analyse des aufgezeichneten Sendung ist in der Lage, die Schwachstellen des Sendeablaufs bei Radio Darmstadt eindeutig zu belegen.

Was war am Nachmittag des 10. November 2008 geschehen? Die eingereichte Sendung hätte auf dem Sendeplatz der Redaktion Alltag und Geschichte von 17.00 bis 18.00 Uhr ausgestrahlt werden sollen. Um 17.54 Uhr wurde die Sendung mitten im gesprochenen Text von aus einem Computer eingespeister Musik abgelöst. Weder das Fazit der Sendung noch die zum Schluß der Sendung gehörende Abmoderation wurden gesendet.

Dieser Vorfall gründet sich aus einer Mischung aus „menschlichem Versagen“ und technischen Voraussetzungen, die zwangsläufig derartige Fehler im Programmablauf begünstigen.

MischpultUm 17.54 Uhr schaltete der Techniker der nachfolgenden Sendung Politische Kultur das Sendesignal von Studio 1 auf Studio 2 um. Bei diesem Vorgang muß der Regler für das Signal des anderen Sendestudios auf dem Mischpult hochgezogen sein, um das Signal unterbrechungsfrei weiterhin ausstrahlen zu können. Fatal ist, daß dieser Mischpultregler eine doppelte Belegung (gelber Pfeil) aufweist. Das heißt: es gibt zwei Anschlüsse für zwei verschiedene Zuspielgeräte, die durch einen Knopfdruck geschaltet werden. Hierbei gilt das Signal aus dem anderen Sendestudio als „Zuspielgerät“. Die Zweitbelegung ist ein Computer, von welchem die Wiederholung des am Vortag aufgezeichneten Programms dem Mischpult zugeführt wird.

Versäumt nun der Techniker der nachfolgenden Sendung, sich über die Stellung des Knopfes zu vergewissern, so wird statt – wie beabsichtigt – des Sendesignals die noch im Hintergrund laufende Wiederholung des Vorabendprogramms eingespielt. Deshalb konnten wir ab 17.54 Uhr sechs Minuten lang die letzten Sendeminuten der Bedroom Disco vom Sonntagabend hören.

Der Schaden, der durch die falsche Stellung des Knopfs am Mischpultzug eingetreten ist, hätte sich begrenzen lassen können. Der Techniker der nachfolgenden Sendung hätte das laufende Programm entweder über die Lautsprecherboxen im Sendestudio 2 oder über einen angeschlossenen Kopfhörer mithören können. Weshalb dies nicht geschehen ist, wäre noch zu klären. Tatsache ist jedoch, daß seit rund zwei Jahren in beiden Sendestudios nicht genügend Kopfhörer zur Verfügung gestellt werden, obwohl der Bedarf hierfür mehrfach angemahnt worden ist. Ich interpretiere das so, daß mit dem Reparieren von Kopfhörern keine Lorbeeren zu ernten sind, so daß diese notwendige Basisarbeit von den Technikern des Senders unterlassen wird.

Bis Januar 2007 verfügte der Sender über eine – im übrigen in der Sendelizenz angeführte Institution namens „Chef vom Dienst“. Die Abschaffung der „CvD“-Dienste wurde den Sendenden im Herbst 2006 offeriert, um sie für die neue Vorstandspolitik zu gewinnen. Anstelle der „CvDs“ sollte es zunächst „Arbeitsdienst“ und nach Protesten dann vorsichtshalber „Vereinseinsätze“ genannte Pflichtaufgaben geben. Mehr als anderthalb Jahre später ist die Angelegenheit im Sande verlaufen; es gibt nun weder das eine noch das andere. Warum ich das erwähne? Nun – bis zum Januar 2007 konnte ein spät nachmittags im Sender anwesender „CvD“ sofort eingreifen, wenn das Programm durch unsachgemäße Verschaltungen (insbesondere Sendelöcher) verunstaltet wurde. Heute greift keine und niemand mehr ein – mit den oben nachzulesenden Folgen.

 

Zugangsoffenheit à la carte

Die folgende Zusammenstellung listet die von mir im Jahr 2008 eingereichten Sendungen auf, die nicht, die nicht vollständig oder die auf irgendeine Weise mißhandelt ausgestrahlt worden sind.

Es handelt sich hierbei um 17 der 30 von mir bis zum Datum der Pressemitteilung eingereichten Sendungen. Genau genommen handelt es sich demnach um 56 Prozent! Ich gehe davon aus, daß die LPR Hessen diese Ereignisse „detailliert geprüft“ und für in Ordnung befunden hat. Mit derartigen „Prüfungen“ stellt eine Medienaufsicht eben „Zugangsoffenheit“ durch Beschluß her! Da bleibt einem irgendwie nur noch galliger Sarkasmus.

 

ANMERKUNGEN

 

Mittels eines Klicks auf die Nummer der jeweiligen Anmerkung geht es zur Textpassage zurück, von der aus zu den Anmerkungen verlinkt wurde.

 

»» [1]   Die am 13. September 2006 ausgesprochenen Vereinsausschlüsse mißachteten die Rechte zweier Vereinsmitglieder auf rechtliches Gehör. Dessen war sich die damalige Vorstandsmehrheit sehr wohl bewußt. Um ein entsprechendes Gerichtsurteil abzuwenden, wurden diese Vereinsausschlüsse einige Monate später zurückgezogen. Zwei der drei am 8. Januar 2007 ausgesprochenen Sendeverbote waren so offensichtlich rechtswidrig, daß schon wenige Tage später ein entsprechender rechtlicher Hinweis der LPR Hessen erging. Die drei Sendeverbote wurden jedoch erst neun Monate später, im Oktober 2007, zurückgezogen, nachdem Vertreter der LPR Hessen dem Verein im persönlichen Gespräch vor Ort verdeutlicht hatten, daß der Verein damit seine Sendelizenz gefährde. Hinsichtlich der Hausverbote sind Klagen vor dem Amtsgericht Darmstadt anhängig.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 14. November 2008 aktualisiert. Links auf andere Webseiten bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2008. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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