Schreiben an den Vorstand
Das Schreiben an den Vorstand

Radio Darmstadt

Schreiben von Katharina Mann an den Vorstand von RadaR e.V. vom 12. März 2007

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Nachdem der Vorstand des Trägervereins von Radio Darmstadt Anfang Februar die Vereinsausschlüsse gegen Katharina Mann und Norbert Büchner wieder aufgehoben hatte, weil zu erwarten war, daß er demnächst kostenträchtig vor Gericht unterliegen wird, strengte er umgehend ein neues Ausschlußverfahren an. Katharina Mann war zur Vorstandssitzung am 28. Februar 2007 eingeladen. Sie teilte dem Vorstand ein Verfahrenshindernis mit und wurde daher zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Darin stellt sie die zum Teil diffusen, zum Teil wahrheitswidrigen Behauptungen richtig und erinnert den Vorstand an seine Fürsorgepflicht nicht nur Vereinsmitgliedern gegenüber, sondern auch gegenüber den im Sendehaus tätigen Honorarkräften.

 


 

Dokumentation des Schreibens vom 12. März 2007

 

Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich eines erneuten Vereinsausschlussverfahrens – Schreiben von RA Schindler vom 9. 2. 2007 und von B. Gürkan vom 5. 3. 2007

 
Sehr geehrte Damen und Herren des Vereinsvorstandes,

soweit die von Herrn RA Schindler in seinem Schreiben vom 9. Februar diesen Jahres formulierten Vorwürfe gegen mich substantiiert sind, nehme ich dazu im Folgenden Stellung. Herr Schindler wird Ihnen sicherlich gerne bestätigen, dass Formulierungen wie "Auch die Vorfälle aus der Vergangenheit, die Ihnen noch geläufig sind, haben insgesamt gezeigt, dass …" zwar geeignet sind, Adressatinnen und Adressaten eines Schreibens einzuschüchtern, rechtlich aber völlig irrelevant sind, da Herr Schindler schon hätte benennen müssen, welche konkreten Vorfälle denn gemeint sind.

Das gilt im Prinzip auch für den von RA Schindler formulierten Vorwurf "So haben Sie dem Vereinsmitglied Gerhard Schönberger massiv vor Zeugen damit gedroht, ihm ein Hausverbot durch den Vorstand erteilen zu lassen. Herr Schönberger hat aufgrund dieser Drohung sowie der verbalen Auseinandersetzung seine Sendetätigkeit bei RadaR eingestellt."

Mir ist nicht erinnerlich, Herrn Schönberger gegenüber jemals eine solche Drohung ausgesprochen zu haben. Hätte RA Schindler denn einmal das Datum des Vorfalls und den / die angeführten Zeugen namentlich benannt, wie das im Rechtsverkehr so üblich ist, ließe sich vielleicht rekonstruieren, was tatsächlich gesagt worden ist. Es ist durchaus nicht von der Hand zu weisen, dass Herr Schönberger möglicherweise Formulierungen von mir völlig falsch verstanden hat: Wer viel selber spricht, hört oft nicht besonders genau zu.

Wenn man bedenkt, wie absurd eine "Drohung" wie die benannte ist – hätte ich denn die Macht gehabt, ein Hausverbot gegen Herrn Schönberger zu bewirken? – konnte realistischerweise Herr Schönberger aufgrund einer solchen "Drohung" Angst bekommen, ihm könne etwas geschehen? – dann liegt die Vermutung nahe, dass dieser Vorwurf ebenso wie die zahlreichen Andeutungen im Schreiben des RA Schindler lediglich der Ausschmückung dienen sollte.

Dass Herr Schönberger seine Sendetätigkeit eingestellt haben soll, ist übrigens falsch. Herr Schönberger sendet nach wie vor bei Radio Darmstadt, zuletzt habe ich ihn gehört heute vor einer Woche, Montag, 5. März 2007, um 18 Uhr.

 

Weiter führt RA Schindler aus: "Insbesondere haben Sie dann mit einem Schreiben vom 07.August 2006, welches an alle Mitglieder der Musikredaktion gerichtet war, ultimativ gefordert, die Streichung Ihres Namens aus dem Protokoll der Musikredaktion vom 03.08.2006 vorzunehmen und sich für die Veröffentlichung der Passage eine Entschuldigung erbeten. Gleichzeitig haben Sie mit Unterlassungsklage gedroht."

Tatsächlich habe ich am 7. August 2006 ein Schreiben an einzelne Mitglieder der Musikredaktion gerichtet, nicht an alle. Die Aufforderung, die Namen von Norbert Büchner und mir aus dem Protokoll zu streichen, war nicht ultimativ, sondern mit einer Frist versehen zum 20. September 2006. Als nächster Schritt war die Anrufung des vereinsinternen Vermittlungsausschusses angekündigt, der auch in der Satzung des Radar e.V. als Instanz zur Regulierung von Konflikten vorgesehen ist.

Leider wurde ich durch einen ungerechtfertigten und formal fehlerhaften Vereinsausschluss an der Anrufung des Vermittlungsausschusses vergangenen Herbst gehindert. Da es mir nach wie vor wichtig ist, die Angelegenheit mit den angeschriebenen Mitgliedern der Musikredaktion gütlich zu klären, habe ich bisher keine Unterlassungsklage eingereicht, sondern jetzt zusammen mit Norbert Büchner den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein Gesprächstermin ist für Freitag, 16. März 2007 anberaumt und ich bin zuversichtlich, dass sich die Sache einvernehmlich klären lässt.

Daran, dass ich mir für eine ehrabschneidend formulierte Passage in einem Protokoll eine Entschuldigung erbitte, kann ich nichts anrüchiges finden. Und auch die Androhung einer Unterlassungsklage ist ein ganz normaler Vorgang. Die angeschriebenen Mitglieder der Musikredaktion hatten genügend Zeit, sich darüber klar zu werden, ob sie das Anliegen von Norbert Büchner und mir gerechtfertigt finden – und dann ihr Protokoll entsprechend unserer Bitte zu ändern. Dann wäre unser Schreiben einfach gegenstandslos geworden. Oder die angeschriebenen Mitglieder der Musikredaktion sind überzeugt, dass unser Anliegen jeglicher Grundlage entbehrt: Dann könnten sie einem drohenden Gerichtsverfahren äußerst gelassen entgegen sehen.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass auch andere Mitglieder des Vereins Radar e.V. diesen Weg schon gegangen sind, zuletzt Herr Torsten Aschenbrenner [1], der vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Hanesch am 2. Februar 2007 dem Vereinsmitglied Walter Kuhl mit einer Klage auf Schmerzensgeld gedroht hat.

Schließlich schreibt RA Schindler: "Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass Sie dann am 23. Oktober 2006 vollkommen grundlos gegen 7.30 Uhr an der Tür des Redaktionshauses das schwer behinderte Vereinsmitglied Ralf D. tätlich angegriffen haben."

Meine Begegnung mit Ralf D. am 23. Oktober 2006 an der Tür zu den Studioräumlichkeiten des Radio Darmstadt ist Gegenstand eines derzeitig am Amtsgericht Darmstadt anhängigen Verfahrens. Deswegen mache ich an dieser Stelle hierzu keine Aussage, sondern verweise auf meine Klageerwiderung, die ich in Kopie anfüge. [2]

Gleichwohl stellt sich die Frage, ob der Vorstand des Radar e.V. am 23. Oktober 2006 nicht auch mir gegenüber so etwas wie eine "Fürsorgepflicht" gehabt hätte, mich vor dem Übergriff eines anderen Vereinsmitglieds zu schützen, zumal ich in dieser Zeit auch in einem Dienstverhältnis mit dem Verein Radar e.V gestanden habe.

 

Ich fordere den Vorstand des Radar e.V. auf, ein erneutes Vereinsausschlussverfahren auszusetzen, bis die vereinsinterne Konfliktklärung durch den Vermittlungsausschuss abgeschlossen ist.

In Hinblick auf die bereits entstandenen Rechtskosten muss sich der Vorstand des Radar e.V. die Frage stellen, ob ein weiterer Vereinsausschluss gegenüber den zahlenden Mitgliedern des Vereins zu verantworten ist, oder ob die beabsichtigte Wirkung eines Ausschlusses nicht auch mit milderen und daher kostengünstigeren Mitteln zu erreichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Mann

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Name geändert.

[2]   Dieses Verfahren endete am 30. Juli 2007 mit einem Vergleich vor dem Amtsgericht Darmstadt. Ralf D. verzichtete hierin ausdrücklich auf die Strafverfolgung und die Privatklage.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 18. September 2007 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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