Einsame Pflanze im Sendehaus
Trübe Aussichten

Radio Darmstadt

Einige rechtliche Fragen zum Sendeverbot

Dokumentation eines Schreibens an den Programmratssprecher

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Am 8. Januar 2007 verhängte der Programmrat von Radio Darmstadt gegen den Autor dieser Dokumentation ein Sendeverbot wegen der Verletzung der wunderlichen Sendekriterien des Senders. Ursprünglich hatten die Musik– und die Unterhaltungsredaktion nur eine Abmahnung beantragt. Aber in der Sitzung schaukelten die Anwesenden sich gegenseitig so hoch, bis die Redaktionssprecherin von Blickpunkt Gesellschaft, Monika R., einen Sendeverbotsantrag stellte. Dieser wurde mit elf Ja–Stimmen bei einer Nein–Stimme und einer Enthaltung befürwortet. Im Protokoll der Sitzung heißt es hierzu:

Es wird beschlossen, daß Walter Kuhl aufgrund der Sendung vom 25.12.2006, die gegen die Sendekriterien von Radio Darmstadt verstößt, abgemahnt wird und mit einem Sendeverbot belegt wird. Das Sendeverbot gilt, bis Walter Kuhl sich von den sendekriterienverstossenden Aussagen distanziert und dem Programmrat eine Erläuterung bezüglich der Distanzierung vorlegt.

Sprecher des Programmrats ist zu diesem Zeitpunkt turnusgemäß Christian Knölker. Er hat nun die leidvolle Aufgabe, den gefaßten (und von ihm auch begrüßten) Beschluß mitzuteilen [pdf]. Deshalb ist er auch der Ansprechpartner für eine erste Stellungnahme des sendeverbotenen Walter Kuhl. Er benötigt etwas länger, um zu begreifen, worauf es ankommt. Wie die Mehrheit des Programmrats scheint er zu denken, daß Demokratie ist, was die Mehrheit beschließt, geltendes Recht hin oder her. Dieses Denken zu durchbrechen, ist wahrlich keine leichte Aufgabe. Hier ein erster Versuch, geschrieben in der Nacht vom 13. zum 14. Januar 2007.

 


 

Dokumentation des Schreibens von Walter Kuhl an den Programmratssprecher Christian Knölker vom 14. Januar 2007

 

Sendeverbot

 
Hallo Christian,

ich habe dein Schreiben vom 12.01.2007 [1] erhalten.

Leider kann ich deinen Ausführungen nicht folgen. Ob Redaktionen erschüttert sind, ist rechtlich unerheblich. Daß nur Passagen meiner Sendung angehört wurden, die womöglich vollkommen aus dem argumentativen Zusammenhang gerissen wurden, könnte rechtliche Relevanz erlangen. Du schreibst: "Der Programmrat erwartet von Dir eine Erläuterung zur Distanzierung von deinen Passagen, die gegen die Sendekriterien verstoßen."

Hier liegt der Hase im Pfeffer.
Leider wurde mir weder vor noch nach der Programmratssitzung mitgeteilt, welche Passagen meiner Sendung gegen welche Sendekriterien aus welchem Grund verstoßen haben sollen. Allgemeine Floskeln helfen mir da nicht weiter. Weder weiß ich, welche Stellen angespielt wurden, noch wurde mir bis heute mitgeteilt, was denn so verwerflich daran sein soll.

Im übrigen rüge ich die Vorgehensweise, weil sie nicht den Grundsätzen eines laut deutschem Recht zwingend erforderlichen fairen Verfahrens entsprechen. Zu einem fairen Verfahren gehören u.a. zwingend:

1.  Rechtzeitige Einladung des Beschuldigten mit Vorhalt der inkriminierten Taten und dem sich daraus ergebenden möglichen Strafrahmen.

2.  Gewährung rechtlichen Gehörs VOR der Urteilsfindung. Es ist dabei unerheblich, wie groß die Mehrheiten bei der Urteilsverkündung sind, solange dem "Angeklagten" nicht sein Recht auf "Verteidigung" eingeräumt wurde.

Aus deinem Schreiben wird außerdem nicht deutlich, auf welcher Rechtsgrundlage die von mir verlangte Distanzierung erfolgt. Die mir von dir zugesandten Sendekriterien geben hierzu keinerlei Hinweis. Vielleicht solltest du dir als Vorlage einmal das Musterschreiben anschauen, das ich für die Abmahnungen wegen nicht gemachter CvD–Dienste entworfen habe.

Aus diesem Grund gehe ich davon aus, daß euer Vorgehen wie auch deine Benachrichtigung eher dazu geeignet sind, den Zeitpunkt herauszuschinden, bis wann das Sendeverbot andauern soll. Eine effektive Verteidigung gegen dieses rechtswidrige Verhalten ist daher nicht möglich. Aus diesem Grund habe ich die LPR Hessen als medienaufsichtsrechtliche Behörde eingeschaltet.

Die inzwischen kursierenden Emails mehrerer Vereins– und Vorstandsmitglieder geben weiterhin Anlaß zu der Befürchtung, daß auch auf einer nachfolgenden Programmratssitzung kein faires Verfahren zu erwarten ist. Der fast schon pogromartige hysterische Ton, der sich darin niederschlägt, verbunden mit der Androhung von Gewalt durch ein Vorstandsmitglied, zwingen mich dazu, auch hierüber die LPR Hessen in Kenntnis zu setzen. Dein Schreiben werde ich demnach zur rechtlichen Überprüfung weiterleiten.

Mir fehlt im übrigen der Beschluß der Unterhaltungsredaktion, den du auf der Programmratssitzung vorgetragen hast. Auch dieser ist, weil Teil der "Verhandlungen" im Programmrat, mir selbstverständlich auszuhändigen. Verstehe dies einfach als Antrag auf "Akteneinsicht". Schließlich muß ich ja wissen, wogegen ich mich eigentlich "verteidigen" soll.

Niko und ich haben auf der Vorstandssitzung vom vergangenen Mittwoch (10.1.) deshalb Beschlüsse gefaßt, die den rechtsstaatlichen Rahmen wiederherstellen. Im Gegensatz zu der durch nichts belegten Behauptung von Benjamin Gürkan, es habe sich nicht um eine beschlußfähige Vorstandssitzung gehandelt, darf ich dir die Lektüre der einschlägigen Kommentare zu §28 BGB empfehlen, welche die Beschlußfähigkeit eines Vorstandes behandeln, einzusehen in der LHB Darmstadt. Daraus ergibt sich, daß sogar dann Beschlüsse gefaßt werden können, falls nur ein einziges Vorstandsmitglied erschienen ist. Schau aber ruhig selbst nach! Ich habe es heute Nachmittag mit Interesse getan.

Ich habe gerade im Internet folgendes gefunden [2]:

»Zur Ergänzung noch eine Passage aus dem MüKo:

Die Beschlussfähigkeit setzt vorbehaltlich besonderer Regelungen in der Satzung des Vereins oder in der Geschäftsordnung des Vorstands die vollständige Besetzung aller Vorstandssitze und das Erscheinen wenigstens eines Vorstandsmitglieds voraus.

MüKo, 4. A. Rn. 3 zu § 28 BGB
So auch: Bamberger/Roth, BGB, 1. A. mit Akt. 2004 Rn. 3 + 7 zu § 28 BGB«

Selbstverständlich bin ich noch Mitglied des Vorstandes. Eine entsprechende mündliche Auskunft, einzuholen beim Registergericht Darmstadt, hilft dir hier weiter. Das gilt solange, bis das Registergericht die sogenannte "Bestätigung" (die in der Satzung überhaupt nicht vorgesehen ist) bestätigt hat oder bis der Verein auf einer ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung mit entsprechend korrekt angekündigtem Tagesordnungspunkt meine Abwahl beschlossen hat. Während des "Schwebezustandes" zwischen "Bestätigung" durch die MV und Entscheidung des Registergerichts bin ich auf jeden Fall vertretungsberechtigt. Vielleicht solltest du dir diesbezüglich Auskunft von einem praktizierenden Vereinsrechtler einholen.

Aus diesem Grund werde ich am 22.1. mein Recht auf Sendung wahrnehmen. Möglicherweise wird die LPR Hessen an diesem Montag noch eine einstweilige Anordnung treffen [3]. Ich würde mir wünschen, wenn du in deiner Funktion als Programmratssprecher dafür sorgen kannst, daß ich ungestört von äußeren Einflüssen meine Sendung durchführen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kuhl
Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätsmanagement

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Im Original steht hier 2006.

[2]   Die Seite http://www.vereinsknowhow.de/forenq/read.php?f=1&t=1769&a=2 war Ende Juli 2007 nicht mehr erreichbar.

[3]   Das war sehr optimistisch gedacht.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 24. September 2007 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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