Sendestudio 2
Das von Katharina Mann und Norbert Büchner maßgeblich aufgebaute Sendetudio 2.

Radio Darmstadt

Ein Pflichtenheft für den Programmrat

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Auf der Vorstandssitzung am 10. Januar 2007 gehen die beiden anwesenden Vorstandsmitglieder Niko Martin und Walter Kuhl auch auf die vom Programmrat zwei Tage zuvor beschlossenen Sendeverbote ein. Aufgrund des rechtlich zweifelhaften Verfahrens und der zu erwartenden Reaktion der Medienaufsicht der LPR Hessen werden die Sendeverbote aufgehoben und dem Programmrat für die Zukunft auferlegt, wie Verstöße gegen Sendelizenz und Pressrecht zu handhaben sind.

Wieder (fast) vollständig versammelt, wird die Vorstandsmehrheit auf Antrag von Markus Lang ohne weitere Prüfung der Sinnhaftigkeit der gefaßten Beschlüsse auf der folgenden Vorstandssitzung am 24. Januar 2007 alle Beschlüsse aufheben. Der Trägerverein des Lokalradios vergibt sich somit die Möglichkeit einer deeskalierenden Vorgehensweise.

Der nachfolgend dokumentierte Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung vom 10. Januar 2007 ist so gesehen ein Dokument einer vertanen Chance. Die hierin eingebettete Aufforderung an den Programmrat, die Sendekriterien den Sendenden endlich zugänglich zu machen, ist Ende Juli 2007 – also mehr als ein halbes Jahr nach dieser Vorstandssitzung – immer noch aktuell.

 


 

Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung am 10. Januar 2007

Programmrat: Sendeverbote

 
Niko Martin berichet aus dem Programmrat. Das (noch nicht verabschiedete) Protokoll der Programmratssitzung vom 8. Januar 2007 liegt vor. In Tagesordnungspunkt 4 "Sendekriterien und Sendungen von Nichtmitgliedern" wird gegen Walter Kuhl ein Sendeverbot ausgesprochen, weil angeblich ein Verstoß gegen die Sendekriterien des Programmrats vorliegen würde.

Niko Martin stellt klar, dass der Lizenznehmer RadaR e.V. nach dem HPRG im Interesse der Meinungsvielfalt lizenziert ist. Neben den Regelungen des Jugendmedienschutzes und anderen rundfunkrechtlichen Vorgaben, ist das allgemeine Redaktionsstatut von RadaR e.V. bindend. Insofern Sendekriterien gegen anderen rechtliche Regelungen verstoßen, sind sie nichtig. Von daher wird in der beanstandeten Sendung kein Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen gesehen. Der Betroffene hat bei der LPR Hessen von sich aus eine medienrechtliche Überprüfung seiner Sendung beantragt.

Das Sendeverbot wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 1 Ja; 1 Enthaltung.

Zum Beschluss des Programmrates vom 8. Januar ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 4 "Sendekriterien und Sendungen von Nichtmitgliedern", dass aus dem Verein RadaR e.V. ausgeschlossene Mitglieder auch ab dem Ausschlusstag ein Sendeverbot haben, kann nur insofern zugestimmt werden, als dass der Ausschlussgrund ein Verstoß gegen die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt hat. Elementarer Bestandteil der vorhandenen Sendelizenz ist es, Sendeplatz Nicht-Mitgliedern einzuräumen. Alle anderen Regelungen die gegen das allgemeine Redaktionsstatut und die Zugangsoffenheit des Senders verstoßen sind rechtlich nichtig. Dies zur Klarstellung. 2  Ja.

In Zukunft wird der Programmrat bei Beanstandungen von Sendungen wie folgt verfahren:

[… – hat nichts mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun]

Der Verantwortliche für die beanstandete Sendung wird mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor der Programmratssitzung, auf der die Beanstandung behandelt wird, schriftlich eingeladen unter Angabe des beanstandeten Inhalts und der möglichen Sanktionen. Dem Sendungsverantwortlichen ist ausreichend Gelegenheit zu geben, sich entweder auf der Programmratssitzung selbst oder schriftlich zu dieser Beanstandung zu äußern.

Beanstandungen können nur dann zu Sanktionen führen, wenn der beanstandete Tatbestand zum Zeitpunkt der Sendung durch allgemein bekannte Beschlußlage "strafbar" war. Der Programmrat ist gehalten, zur niederschwelligen Konfliktlösung eine möglichst niedrige Sanktion auszusprechen. Weiterhin wird auch auf die im allgemeinen Redaktionsstatut dargelegte Option des Vermittlungsausschusses hingewiesen. Es wird weiterhin in Erinnerung gerufen, dass zu Zeiten des Programmverantwortlichen Walter Kuhl bei Beanstandungen grundsätzlich keine Sanktionen gefordert wurden, vielmehr wurde die Diskussion und Einsicht gesucht.
2 Ja.

Dem Programmrat wird aufgegeben, die den Sendenden nicht bekannten Sendekriterien im Sendehaus auszuhängen. Der Vorstand bzw. die TeamerInnen werden bei Einstiegsseminaren den neuen Sendenden diese Sendekriterien und das allgemeine Redaktionsstatut aushändigen und erläutern.
2 Ja.

Diese Beschlüsse werden dem Programmratssprecher mitgeteilt. Er hat diejenigen, denen der Programmrat im Rahmen von Tagesordnungspunkt 4 auf seiner letzten Sitzung ein Sendeverbot ausgesprochen hat, über dessen Aufhebung in Kenntnis zu setzen.

 

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 23. September 2007 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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