EQUAL-Projektplanung
Projektablaufsplan

Radio Darmstadt

Produktion eines Abmahnungsgrundes

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Das am 13. September 2006 gegen Katharina Mann und Norbert Büchner ausgesprochene Hausverbot mußte durch den Vorstand von RadaR e.V. wieder eingeschränkt werden, um den störungsfreien Ablauf eines von der Europäischen Union und der LPR Hessen geförderten Projektes nicht zu gefährden. Die Mehrheit des Vorstands des Trägervereins von Radio Darmstadt suchte jedoch nach Wegen und Möglichkeiten, die Tätigkeit der beiden Honorarkräfte schnellstmöglich zu beenden. Da eine ordentliche Kündigung im Honorarvertrag nicht vorgesehen war, mußten Gründe produziert werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.

Am 9. Oktober 2006 versuchten die Vorstandsmitglieder Susanne Schuckmann und Benjamin Gürkan, die beiden Honorarkräfte Norbert Büchner und Katharina Mann in ein Gespräch zu verwickeln. Da es hierbei nicht um projektrelevante Inhalte ging, verweigerten Norbert Büchner und Katharina Mann das Gespräch mit den beiden Vorstandsmitgliedern, nicht zuletzt deshalb, weil sie von diesen beiden Vorstandsmitgliedern bewußt satzungswidrig in ihrem Vereinsausschlußverfahren nicht angehört worden waren. Schuckmann und Gürkan taten beleidigt und formulierten zwei Tage später auf der Vorstandssitzung einen Antrag auf Abmahnung.

Dokumentiert werden auf dieser Seite das Gedächtnisprotokoll von Katharina Mann und die Darstellung der Vorstandssitzung auf Grundlage der Notizen des damaligen Vorstandsmitglieds Walter Kuhl. Das von Susanne Schuckmann zu erstellende Protokoll dieser Vorstandssitzung lag im Juli 2007 noch nicht vor.

 


 

Gedächtnisprotokoll von Katharina Mann

 
Katharina Mann schildert im folgenden Text die Geschehnisse am Mittag des 9. Oktober 2006.

 

Am Montag, 9. Oktober 2006, um ca. 12 Uhr klopfte es an der Tür des Redaktionsraumes, in dem Norbert Büchner und ich mit unserer EQUAL-Projektgruppe arbeiteten. Susanne Schuckmann vom Vereinsvorstand des Radar e.V. trat ein. Sie unterbrach unsere Redaktionssitzung mitten in einem Redebeitrag und fragte, wann wir Mittagspause hätten. Norbert und ich antworteten nicht. Einer der Teilnehmer beantwortete ihre Frage.

Als wir um 12 Uhr 30 dann Mittagspause hatten und die Projektteilnehmer den Raum verlassen hatten, kamen Susanne Schuckmann und Benjamin Gürkan (ebenfalls Vereinsvorstand Radar e.V.) herein. Sie wollten mit uns reden und forderten uns auf, mit ihnen in die Küche zu kommen.

Wir antworteten nicht auf ihre Fragen und Cornelia Roch, ein Vereinsmitglied von Radar e.V., die auch im Haus war und zu uns in den Raum gekommen war, erklärte ihnen, dass wir nicht mit ihnen reden würden.

Benjamin Gürkan fragte: "Ihr verweigert es also, mit uns zu reden?" Und ob wir uns im Klaren darüber seien, dass sie unsere Vorgesetzten und uns also weisungsbefugt seien. [1]

Die beiden verließen den Raum. Etwas später kamen sie wieder. Benjamin sagte, er habe jetzt mit seinem Anwalt telefoniert– einem Arbeitsrechtler(!) – und es sei in der Tat so: Sie seien uns weisungsbefugt und wir seien verpflichtet, mit ihnen zu reden.

Wir antworteten immer noch nicht.

Benjamin Gürkan redete weiter auf uns ein: Es seien eigentlich vier Fragen, die er uns stellen wollte. Die ersten beiden Fragen hat er auch benannt: Da ging es um Gegenstände aus dem persönlichen Eigentum von Norbert Büchner, die sich noch in den Räumen von Radio Darmstadt befinden, wann er die abholen würde. (Hierzu war schon eine Aufforderung in der "Informationsmail", die wir zu unserem Vereinsausschluss erhalten haben. Wie uns mündlich zugetragen wurde, hat uns der Vorstand auf seiner letzten Sitzung am 27. September 2006 eine Frist von vier Wochen gesetzt, die Gegenstände in Gegenwart der beiden Studio-und-Technik-Vorstandsmitglieder abzuholen. Allerdings wurde uns das nie offiziell mitgeteilt – weder schriftlich noch mündlich.) Außerdem ging es um Schlüssel, die Norbert Büchner zurückgeben sollte. Welche Schlüssel zurückgegeben werden sollen, wurde bisher nicht benannt.

Die weiteren zwei Fragen wurden nicht gestellt.

Norbert ließ den beiden Vorstandsmitgliedern durch Cornelia sagen, dass sie das schriftlich machen sollten und mit einer angemessenen Frist – ebenso auch die Einladung zu einem Gespräch, wenn sie mit uns sprechen wollten, nicht während wir hier seien, um unsere Arbeit im Rahmen des EQUAL-Projekts zu machen.

Benjamin Gürkan ging raus mit den Worten: schriftlich wollten wir das haben – das könnten wir haben …

Bis jetzt wurde uns nichts Schriftliches ausgehändigt oder zugestellt (Dienstag früh, vor der Arbeit).

Die Entscheidung, wer für das EQUAL-Projekt eingestellt wird, wurde vom letzten Vereinsvorstand auf einer Vorstandssitzung getroffen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Gesamt-Vorstand über diese Entscheidungsgewalt über die Einstellung hinaus auch während und in Bezug auf unser Dienstverhältnis weisungsbefugt ist (also auch diese beiden, denn im Allgemeinen sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam handlungsfähig). Oder ob uns nur das Vorstandsmitglied für Personal weisungsbefugt ist. Oder ob uns sogar nur der Projektkoordinator, der bei Radar e.V. fest angestellt ist, weisungsbefugt ist. Das wäre in diesem Fall die gleiche Person: Niko Martin. Allerdings gibt es wohl Pläne im Vorstand, das Ressort "Personal" anders zu besetzen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Arbeitnehmerin mit ihrem Chef schon reden muss, dass ich allerdings das Recht habe, bei einer solchen Unterredung mit dem Chef eine Person meines Vertrauens dabei zu haben. Hier könnten sich nun Susanne Schuckmann und Benjamin Gürkan darauf herausreden, dass Norbert und ich ja zu zweit waren. Auch haben sie Cornelia Roch nicht des Raumes verwiesen.

Die Themen, die zur Sprache kamen, betrafen nicht das Dienstverhältnis, sondern den Verein Radar e.V. Ich gehe davon aus, dass es auch bei den beiden weiteren Fragen, die nicht benannt wurden, um Radar e.V. ging.

Im Verein Radar e.V. sind die Vorstandsmitglieder den einzelnen Vereinsmitgliedern nicht weisungsbefugt. Außerdem vertreten Benjamin Gürkan und Susanne Schuckmann ja die Auffassung, dass Norbert und ich rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen seien – dann sind sie uns gegenüber erst recht nicht weisungsbefugt.

Darmstadt, 10. Oktober 2006
Katharina Mann

 

Vorstandssitzung 11. Oktober 2006

 
Die folgende Darstellung erfolgt auf der Grundlage der Notizen des damaligen Vorstandsmitglieds Walter Kuhl.

 

Benjamin Gürkan berichtet von den Geschehnissen am Montagmittag. Seinen Ausführungen nach wurde Cornelia R. von Katharina Mann und Norbert Büchner vorgeschickt. Sie soll im Auftrag der beiden Honorarkräfte gesagt haben, mit "diesen Personen" reden wir nicht. Weil dies eine absolute Unverschämtheit sei, ihm die Kommunikation zu verweigern, sei er persönlich beleidigt und fordere er deshalb zwei Abmahnungen. Die erste Abmahnung erfolge wegen der strikten Kommunikationsverweigerung.

Susanne Schuckmann war in die Redaktionssitzung der EQUAL-Übungsredaktion hineingeplatzt und fragte, wann Mittagspause sei. In der Mittagspause wurde gefragt: habt ihr kurz Zeit? Norbert Büchner habe Cornelia hereingerufen, dann sei diese Äußerung gefallen. Weil sie beide "Personen" genannt worden seien, wurde ihre Autorität untergraben. Das sei eine Beleidigung. Man sollte den beiden nahelegen, von sich aus zu kündigen. Es gibt nur Konflikte.

Anmerkung Walter Kuhl: Die Frage ist, wer diese Konflikte schürt. Natürlich geht es um die Kündigung der Honorarverhältnisse. Wenn die beiden nicht selbst gehen, werden sie gegangen. Das ist der Zweck des Vorgangs am heutigen Abend.

Susanne Schuckmann bekräftigt: so sei es gewesen. Wie in diesem Verein üblich, werden auch hier die Beschuldigten nicht angehört. Dies ist bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung jedoch erforderlich. Darauf weise ich auf der Vorstandssitzung hin, was Gürkan zu der Frage veranlaßt, ob ich anders lautende Informationen habe als er. Die solle ich ihm mitteilen. Worauf ich erwidere, daß ich angesichts dieser Verfahrensweise darin keinen Sinn sehe; es reicht, darauf hingewiesen zu haben.

Die beiden erhalten jeweils eine Abmahnung. Erste Abmahnung wegen strikter Kommunikationsverweigerung, obwohl wir sie mehrmals freundlich aufforderten, mit uns zu reden, und wir extra die Mittagspause abgewartet haben. Zweite Abmahnung wegen Bloßstellung, Herabwürdigung und Beleidigung, sowie Untergrabung der Autorität des Vorstands durch die Bezeichung "diese Personen" und indirekte Anrede, obwohl wir beide im Raum waren und ihnen unsere Namen bekannt sind.

Benjamin Gürkan kommt noch einmal auf einen anderen Vorfall zurück, der zuvor auf der Vorstandssitzung behandelt wurde. Hierbei geht es um ein angebliches Anschreien des Ralf D. durch Katharina Mann. In der Befragung durch den Vorstand muß D. seinen Vorwurf relativieren, so daß eher die Frage aufzuwerfen wäre, weshalb D. Katharina Mann mit einer erfundenen Anschuldigung überzieht. Jedenfalls sagt Gürkan, daß es gleich am ersten Projekttag schon Streß mit D. gegeben habe. Hier irrt Gürkan: es war der zweite Projekttag.

Gürkan kommt noch einmal auf meine Bedenken zurück, um seine Vorgehensweise besser absichern zu können. Meine Antwort lautet: "Soweit es sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren handelt, habe ich Bedenken, daß die arbeitsrechtlichen Grundlagen eingehalten wurden. Bedenken zu haben, ist mein demokratisches Recht."

Anmerkung Walter Kuhl: Anderthalb Monate später stehe ich selbst als Angeklagter vor diesem Gremium; mir wird der Vereinsausschluß und die fristlose Kündigung angedroht. Die Anschuldigungen sind von einer im Grunde noch lächerlicheren Qualität.

Antrag: Es sollen die Arbeitsverträge überprüft werden und auch die rechtliche Relevanz des Vorfalls mit Schuckmann und Gürkan. Die Abmahnungen treten erst nach der juristischen Prüfung in Kraft. Das soll zeitnah geschehen, und zwar innerhalb der nächsten anderthalb Wochen. Susanne Schuckmann soll in das Protokoll aufnehmen, daß Niko Martin Walter Kuhls Bedenken teilt.

Die Abstimmung hierüber ergibt vier Ja–Stimmen (Egerlandt, Gürkan, Lang und Schuckmann), eine Nein–Stimme (Walter Kuhl) und eine Enthaltung (Niko Martin).

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Hier irrt Gürkan. Es handelt sich sich bei dieser Projekttätigkeit nicht um ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis, sondern um eine honorarmäßig vergütete Dienstleistung. Die Weisungsbefugnis mag sich auf das konkrete Projekt beziehen, nicht jedoch auf Angelegenheiten, die mit dem Projekt nichts zu tun haben. Die Anweisung, in einem schwebenden Rechtsverfahren über Angelegenheiten, die das Rechtsverfahren betreffen, zu reden, ist ohne die Möglichkeit der Rücksprache mit einem Rechtsvertreter nichtig. Sollte Gürkan tatsächlich mit einem befreundeten Anwalt gesprochen haben, so ist zu befürchten, daß er diesem ähnlich wirres Zeug vorgetragen hat, worauf er eine unsachgemäße Antwort erhalten hat.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 27. März 2008 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007, 2008. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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